Sitzung: 04.12.2014 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 119/2014
Beschlussvorschlag
1.
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2012 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW mit einer Bilanzsumme von 90.573.782,28 Euro und einem
Jahresfehlbetrag von 1.670.165,23 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in
Höhe von 1.670.165,23 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2013
vorgetragen.
2.
Die Mitglieder
des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die
uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses
2012.
Herr Bergmann überträgt dem Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses das Wort.
Herr Theis erläutert, dass man den Gesamtabschluss geprüft habe und er die uneingeschränkte Entlastung vorschlage.
Abstimmungsergebnis: 28:00:00 (J:N:E)