Betreff
Gesamtabschluss 2012
Feststellung des Gesamtabschlusses und Entlastung
Vorlage
119/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2012 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 90.573.782,28 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 1.670.165,23 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 1.670.165,23 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2013 vorgetragen.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses 2012.

 

 


Sachverhalt

 

Der im Oktober 2014 vom Kämmerer aufgestellte und von mir bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.

 

Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss zunächst vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Durch Beschluss vom 26.02.2013 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Abschlusses 2012 beauftragt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.

 

Über das Ergebnis der Beratungen im Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

X

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: