Feststellung des Gesamtabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag
1.
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2012 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW mit einer Bilanzsumme von 90.573.782,28 Euro und einem
Jahresfehlbetrag von 1.670.165,23 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in
Höhe von 1.670.165,23 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2013
vorgetragen.
2.
Die Mitglieder
des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die
uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses
2012.
Sachverhalt
Der im Oktober 2014 vom Kämmerer aufgestellte und von mir bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2012 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss zunächst vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 26.02.2013 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Abschlusses 2012 beauftragt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde allen Ratsmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Über das Ergebnis der Beratungen im
Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: