Sitzung: 02.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 136/2014
Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2015 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.
Herr Tönning
erläutert die Gebührenkalkulation. Aufgrund der gesunkenen Kosten für Bioabfälle,
erfolge eine Senkung der Gebühren im Innenbereich. Im Außenbereich müsse eine
leichte Anpassung nach oben erfolgen, um den Gebührenausgleich herzustellen.
Frau Wellmann
erkundigt sich nach der genauen Höhe des Überschusses aus den Gebühren 2013,
auf welche Jahre dieser verteilt werde und ob sich der verrechnete Überschuss
nur auf 2013 oder auch auf 2012 beziehe. Sie weist darauf hin, dass nicht nur
die Bioabfallgebühren, sondern auch die Gebühren für Restabfall sowie sehr
deutlich die Deponiegebühren vom Kreis Coesfeld gesunken seien, dies aus der
Kalkulation aber nicht hervor gehe. Frau Wellmann bittet die Verwaltung
zusätzlich, bis zur Ratssitzung am 04.12. Auskunft zu der Entwicklung der
Müllmenge in den letzten Jahren zu geben.
Herr Tönning
teilt auf die Nachfragen mit, dass das Betriebsergebnis für 2013 einen
Überschuss in Höhe von 56.886,- € ausweise. Wie auch in den Vorjahren üblich,
wird dieser allerdings zur Vermeidung von großen Gebührenschwankungen auf
mehrere Jahre verteilt.
Der für die
Kalkulation der Gebühren 2015 angesetzte Überschuss setzt sich daher aus einem
Restbetrag des Überschusses aus 2012 und einem Teilbetrag des Überschusses aus
2013 zusammen. Signifikant auf die Berechnung der Gebühren hätten sich nur die
sinkenden Bioabfallgebühren ausgewirkt.
Frau Wellmann
bittet um genaue Darstellung der Erlöse aus der Verwertung von Abfällen, um
hier gegebenenfalls eine Tendenz erkennen zu können. Herr Bergmann und Herr
Tönning sagen zu, die gewünschte Information zur Ratssitzung am 04.12.2014 zu
geben.
Herr Geiser
fragt an, ob die Verwaltung nicht untersuchen könne, inwieweit durch eine
effizientere Müllabfuhr die Gebühren für die Bürger noch weiter sinken könnten.
Herr Klaas gibt zu bedenken, dass die Vorgabe, auf welcher Straßenseite die
Mülltonnen zu stehen haben, als Bevormundung verstanden und dass eine solche
Regelung wohl nur auf freiwilliger Basis getroffen werden könne.
Herr Tepper
erkundigt sich, ob für Nordkirchen auch ein Modell angedacht sei, nach dem in
die Papiermülltonne auch Altkleider abgeholt werden, um gewerbliche
Altkleidersammlungen zu vermeiden.
Herr Bergmann
informiert den Ausschuss darüber, dass in Rücksprache mit den kreisangehörigen
Kommunen und des WBCs zwei Kommunen im Kreis dieses Modell im kommenden Jahr
testen würden, um die Durchführbarkeit, aber auch die Auswirkung auf die
Gemeinnützigkeit zu ermitteln.
Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)