Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2015 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Herr Tönning erläutert die Gebührenkalkulation. Aufgrund der gesunkenen Kosten für Bioabfälle, erfolge eine Senkung der Gebühren im Innenbereich. Im Außenbereich müsse eine leichte Anpassung nach oben erfolgen, um den Gebührenausgleich herzustellen.

 

Frau Wellmann erkundigt sich nach der genauen Höhe des Überschusses aus den Gebühren 2013, auf welche Jahre dieser verteilt werde und ob sich der verrechnete Überschuss nur auf 2013 oder auch auf 2012 beziehe. Sie weist darauf hin, dass nicht nur die Bioabfallgebühren, sondern auch die Gebühren für Restabfall sowie sehr deutlich die Deponiegebühren vom Kreis Coesfeld gesunken seien, dies aus der Kalkulation aber nicht hervor gehe. Frau Wellmann bittet die Verwaltung zusätzlich, bis zur Ratssitzung am 04.12. Auskunft zu der Entwicklung der Müllmenge in den letzten Jahren zu geben.

 

Herr Tönning teilt auf die Nachfragen mit, dass das Betriebsergebnis für 2013 einen Überschuss in Höhe von 56.886,- € ausweise. Wie auch in den Vorjahren üblich, wird dieser allerdings zur Vermeidung von großen Gebührenschwankungen auf mehrere Jahre verteilt.

 

Der für die Kalkulation der Gebühren 2015 angesetzte Überschuss setzt sich daher aus einem Restbetrag des Überschusses aus 2012 und einem Teilbetrag des Überschusses aus 2013 zusammen. Signifikant auf die Berechnung der Gebühren hätten sich nur die sinkenden Bioabfallgebühren ausgewirkt.

 

Frau Wellmann bittet um genaue Darstellung der Erlöse aus der Verwertung von Abfällen, um hier gegebenenfalls eine Tendenz erkennen zu können. Herr Bergmann und Herr Tönning sagen zu, die gewünschte Information zur Ratssitzung am 04.12.2014 zu geben.

 

Herr Geiser fragt an, ob die Verwaltung nicht untersuchen könne, inwieweit durch eine effizientere Müllabfuhr die Gebühren für die Bürger noch weiter sinken könnten. Herr Klaas gibt zu bedenken, dass die Vorgabe, auf welcher Straßenseite die Mülltonnen zu stehen haben, als Bevormundung verstanden und dass eine solche Regelung wohl nur auf freiwilliger Basis getroffen werden könne.

 

Herr Tepper erkundigt sich, ob für Nordkirchen auch ein Modell angedacht sei, nach dem in die Papiermülltonne auch Altkleider abgeholt werden, um gewerbliche Altkleidersammlungen zu vermeiden.

 

Herr Bergmann informiert den Ausschuss darüber, dass in Rücksprache mit den kreisangehörigen Kommunen und des WBCs zwei Kommunen im Kreis dieses Modell im kommenden Jahr testen würden, um die Durchführbarkeit, aber auch die Auswirkung auf die Gemeinnützigkeit zu ermitteln.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)