Betreff
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
136/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die zugrunde liegenden Kalkulationen der Abfallentsorgungsgebühren ab 01.01.2015 für die Bezirke I und II (Anlagen 1 und 2, linearer Maßstab) sowie die Berechnungen der übrigen Gebührensätze (Anlagen 3 bis 5) werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 

 


Sachverhalt

 

Die jährliche Überprüfung des Gebührenhaushaltes „Abfallentsorgung“ hat ergeben, dass die Gebührensätze des Jahres 2014 ab dem 01.01.2015 angepasst werden müssen.

 

Die Betriebsabrechnung 2013 ergibt eine Kostenüberdeckung, die dem Gebührenzahler in den Folgejahren erstattet werden muss. Damit die Abfallentsorgungsgebühren in den nächsten Jahren stabil gehalten werden können, soll ein Teil der Überdeckung zur Kostenstabilität der Folgejahre verwendet werden.

 

Entsprechend ergeben sich für 2015 folgende Gebührensätze:

 

Die Tabelle zeigt, dass die Gebühren im Innenbereich gesenkt werden, aber gleichzeitig im Außenbereich steigen. Das hängt damit zusammen, dass die Arbeitsgebühren für die Verwertung des Bioabfalls deutlich gesunken sind und der Innenbereich davon profitiert. Im Außenbereich wird der Bioabfall nicht abgefahren, daher entstehen diese Gebühren nicht und die Kostensenkung wirkt sich auf den Außenbereich nicht aus. Die Kostensteigerung im Außenbereich ergibt sich dadurch, dass sich insgesamt die Anzahl der Tonnen verringert bei gleichbleibenden Kosten.

 

Unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen wurden die ab dem 01.01.2015 maßgeblichen Gebührensätze gemäß der Anlagen 1 bis 4 kalkuliert.

 

Anlage 1 – Gebührensätze Bezirk I/Innenbereich

Anlage 2 – Gebührensätze Bezirk II/Außenbereich

Anlage 3 – Gebührensatz Familientonne

Anlage 4 – Gebührensatz 80-Liter-Restabfallsack

 

Die sich aus den Anlagen 1 bis 4 ergebenden neuen Gebührensätze wurden in den Entwurf einer neuen Gebührensatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 5 beigefügt.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Die Anpassung der Gebühren führt zum Ausgleich des Gebührenhaushaltes.