Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 01, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

A.        Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt

 

1.         die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den Viehhandelsbetrieb Venneker westlich der Straße „Zur Kläranlage“ im Ortsteil Nordkirchen,

2.         die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ westlich der Straße „Zur Kläranlage“ im Ortsteil Nordkirchen.

 

 

Abstimmungsergebnis: 15:01:00 (J:N:E)

 

B.        Der Ausschuss für Bauen und Planung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.

 

 


Herr Lübbert begrüßt Herrn Bodem aus dem Architektenbüro Bodem, Coesfeld, Herrn Lang vom Planungsbüro WoltersPartner, Coesfeld und Herrn Völlmecke vom Sachverständigenbüro Uppenkamp & Partner, Ahaus.

 

Herr Bergmann erläutert ausführlich, aus welchen Gründen der Viehhandelsbetrieb der Fa. Venneker an der vorhandenen Hofstelle im Außenbereich aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Coesfeld und der Bezirksregierung Münster nicht weiter vergrößert werden könne.

 

Herr Bergmann erklärt weiter, dass über die Möglichkeit der Auslagerung eines Betriebsteiles an einen zweiten Standort in unmittelbarer Nähe der Straßen „Cappenberger Straße“ und „Geisbeck“ gesprochen worden sei. Hier habe der Regionalplan keine weitere Ausweisung einer Gewerbefläche festgesetzt. Auch aus Sicht der Bauaufsichtsbehörde des Kreises Coesfeld wurden Bedenken geäußert.

 

Der Regionalplan weise einen Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung im Ortsteil Nordkirchen, südlich der Kläranlage aus, die den Erweiterungsabsichten des Viehhandelsbetriebes Venneker gerecht wird.

 

Zu dem Planungsverfahren erläutert Herr Bergmann, dass im April der Einleitungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gefasst worden sei und es bereits Ende April eine Informationsveranstaltung zu einer möglichen Umsiedlung des Viehhandelsbetriebes Venneker gegeben habe. Die Bürger der Gemeinde sollten bereits möglichst früh über die Planungsabsichten informiert werden. In der Diskussion konnten bereits einige Bedenken ausgeräumt werden.

 

Herr Lübbert übergibt das Wort an Herrn Bodem. Dieser erklärt anhand einer Präsentation die Bauabsichten des Herrn Venneker. Diese haben sich im Grundsatz seit der Bürgerinformation im April 2014 nicht geändert. Es wird eine „L-förmige“ Anordnung der Gebäude im Süden und Westen des Grundstückes favorisiert.

 

Daraufhin erläutert Herr Lang anhand einer weiteren Präsentation die Entwürfe zur Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung des Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“.

 

Herr Völlmecke stellt die Ergebnisse der Gutachten zu Lärm- und Geruchsimmissionen des geplanten Betriebes vor. Er betone, dass die Betrachtungen hier immer „worst-case“-Betrachtungen sind.

 

Nach den Präsentationen und Vorstellungen der Ergebnisse können die Mitglieder des Ausschusses ihre Fragen stellen.

 

Auf die Frage von Herrn Schauer, welche Daten und Messwerte bezüglich der angegebenen Windrichtung zu den Geruchsimmissionen zu Grunde gelegt werden, erklärt Herr Völlmecke, dass die Windverteilung der Station Werl unterstellt wurde, da sie der Situation in Nordkirchen sehr ähnlich sei.

 

Herr Kruse fragt nach, warum von der Absicht einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen, abgewichen werde.

 

Herr Klaas erklärt hierzu, dass bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem damit verbundenen Vorhaben- und Erschließungsplan eine Frist für die vollständige Bebauung festgesetzt werden müsse, die bei etwa 10 Jahren liege. Auch weitere Zwischenschritte seien vertraglich zu fixieren. Der Unternehmer möchte bei seinen Erweiterungsabsichten nicht an eine Frist gebunden sein. Es räumt dem Unternehmer und der Gemeinde Nordkirchen eine Flexibilität ein.

 

Darüber hinaus werde die Gemeinde mit dem Unternehmen einen städtebaulichen Vertrag abschließen, in dem die allgemeinen Rahmenbedingungen zu Erschließung, Bebauung und Kostenaufteilung geklärt werden.

 

Herr Geiser stellt fest, dass der Entwurf des Bebauungsplanes eine maximale Firsthöhe für Gebäude von 15 Meter festlege und fragt nach, ob man sich hier an der Höhe des Gebäudes der Kläranlage orientieren könne.

 

Herr Klaas erklärt, dass der Treppenturm der Kläranlage ca. 20 Meter hoch sei.

 

Herr Janke fragt nach, wie die vielen Tausend Quadratmeter befestigte Fläche entwässert werden sollen.

 

Herr Klaas erklärt, dass das Grundstück keine großen Höhenunterschiede aufweise. Das Grundstück ist in der Mitte erhöht, von daher ergibt sich die Möglichkeit sowohl in Richtung Norden als auch Süden zu entwässern. Darüber hinaus werden ein separates Regenrückhaltebecken und ein Löschwasserteich gebaut werden müssen. Man müsse mit der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld prüfen, ob eine Zusammenlegung dieser beiden auch möglich sei. Die Versickerung des Niederschlagswassers der PKW-Parkplätze werde geprüft.

 

Auf die Frage von Herrn Kruse, wie hoch die finanziellen Belastungen für den kommunalen Haushalt wären, wenn der Betrieb Nordkirchen verlassen würde, erklärt Herr Bergmann, dass bei einer Abwanderung neben den Mindereinnahmen der Gewerbesteuer auch Arbeitsplätze verloren gingen. Im Moment beschäftige die Fa. Venneker ca. 150 Mitarbeiter. Man beabsichtige die Zahl in Zukunft deutlich zu erhöhen.

 

Herr Appel stellt fest, dass bei der Untersuchung der Lärmimmissionen durch den anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße (L810) die Anzahl der Fahrzeuge insgesamt von 5.200 auf 5.766 pro Tag steige. Dies sei noch eine akzeptable Anzahl, zumal sich in der heutigen Zahl auch bereits Anteile des Firmenverkehrs befinden.

 

Herr Klaas erklärt, dass im Rahmen der Errichtung der westlichen Umgehungsstraße im Jahr 2009 eine Verkehrszählung stattgefunden habe. Diese Zahlen können als verlässlich angesehen werden. Die Steigerung der Anzahl der Fahrzeuge auf der L810 von insgesamt 11 % sei im Rahmen.

 

Herr Schauer ergänzt, dass sich die Angaben auf die maximale Auslastung des Betriebes beziehen. Eine so hohe Auslastung sei nur an wenigen Tagen und Zeitpunkten gegeben. In der jetzigen Verkehrsbelastung sind Lkw-Fahrten des Betriebes ebenfalls enthalten.

 

Herr Janke fragt nach den Unterschieden zwischen Handelstieren und Schlachttieren.

 

Herr Bodem erklärt, dass Handelstiere in der geplanten Halle gesammelt werden und anschließend an andere Höfe weiter verkauft werden. Sie dienen vorwiegend der Zucht und der weiteren Mästung. Die anderen Tiere werden von kleineren Transportern auf dem geplanten Gelände gesammelt und anschließend mit größeren Transportern zum Schlachthof gefahren.

 

Auf die Frage von Herrn Reichmann, wie viele Tiere überhaupt noch an dem vorhandenen Betrieb Venneker gesammelt werden, erklärt Herr Klaas, dass bisher 95 % aller Tiere nicht über die Betriebsstelle im Außenbereich des Ortsteiles Südkirchen umgeschlagen werden. Dieser Anteil soll auf dem nun geplanten Grundstück weiter steigen.

 

Sodann lässt Herr Lübbert über den Beschlussvorschlag A und B gerennt voneinander abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: 15:01:00 (J:N:E)