17. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Nordkirchen und
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Viehhandelsbetrieb Venneker"
Beschlussvorschlag
A. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt
1.
die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB für den
Viehhandelsbetrieb Venneker westlich der Straße „Zur Kläranlage“ im Ortsteil
Nordkirchen,
2. die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Viehhandelsbetrieb Venneker“ westlich der Straße „Zur Kläranlage“ im Ortsteil Nordkirchen.
B. Der Ausschuss für Bauen und Planung beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde hat am 10.04.2014 den
Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan und
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Viehhandelsbetrieb Venneker“ gefasst.
Ziel dieser Planverfahren ist die Umsiedlung
des Viehhandelsbetriebes aus dem Außenbereich des Ortsteils Südkirchen in den
gewerblichen Entwicklungsbereich des Ortsteils Nordkirchen nördlich der Ermener
Straße auf der Westseite der Straße „Zur Kläranlage“.
Diese Planungsabsichten sind auch öffentlich
in einer Informationsveranstaltung der Gemeinde Nordkirchen zusammen mit Herrn
Venneker am 29.04.2014 im Forum der Johann-Conrad-Schlaun-Schule vorgestellt
worden. Danach hat weiter die Möglichkeit bestanden, sich direkt vor Ort auf
dem jetzigen Betriebsgelände der Firma Venneker über die Arbeitsabläufe und den
Inhalt des Betriebes zu informieren.
Alle Beteiligten wollen weiterhin zeitnah
und objektiv über den jeweiligen Planungsstand informieren. Eine nächste
Informationsveranstaltung unter Beteiligung der Planer, der Gutachter und auch
der Gemeinde soll am 03.12.2014 ab 19 Uhr - wiederum im Forum der
Johann-Conrad-Schlaun-Schule - stattfinden.
In dieser Sitzung des Ausschusses werden
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der inzwischen erarbeitete Bebauungsplanentwurf und
-
die inzwischen vorliegenden Gutachten zu den Lärm-
und Geruchsauswirkungen des Vorhabens
von den jeweiligen Verfassern vorgestellt
und erläutert werden.
Zum weiteren Verfahren schlägt die
Verwaltung vor, dass unter Verwendung dieser Grundlagen die frühzeitige
Beteiligung der Bürger und Behörden nach den Vorgaben des Baugesetzbuches
eingeleitet werden soll, sodass die Veranstaltung am 03.12.2014 gleichzeitig
einer der nächsten Verfahrensschritte im Änderungsverfahren zum
Flächennutzungsplan bzw. im Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan
darstellt.
Bisher wurde ein vorhabenbezogener
Bebauungsplan nach § 12 des Baugesetzbuches favorisiert, der grundsätzlich
sehr spezielle Einzelregelungen und zeitlich terminierte Bauverpflichtungen in
einem begleitenden Durchführungsvertrag verlangt.
Für die angesprochene Fläche zeigt sich nach
den Ergebnissen der bisherigen Immissionsschutzuntersuchungen, dass aufgrund
der gegebenen Abstände zur Wohnbebauung auch ein Angebotsbebauungsplan mit der
Darstellung eines Industriegebietes nach § 9 der Baunutzungsverordnung
möglich ist. Die inhaltliche Gliederung und Begrenzung zulässiger Nutzungen
auch auf Dauer erfolgt dann über den Erlass des Landes NRW „Abstände zwischen
Industrie- bzw. Gewerbegebieten und Wohngebieten im Rahmen der Bauleitplanung
und sonstige für den Immissionsschutz bedeutsame Abstände (Abstandserlass)“ von
2007.
Dieser allgemeine Bebauungsplan sichert dem
Betrieb auch auf Dauer größere Flexibilität in seiner betrieblichen Tätigkeit
unter Berücksichtigung der Grenzen in der verbindlichen Bauleitplanung und der
konkreten Auflagen in jeder Baugenehmigung.
Es wird daher vorgeschlagen, den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan neu zu fassen und den Beschluss vom
10.04.2014 insoweit aufzuheben.
Ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem
Bauherren und der Gemeinde soll die ergänzend zum Bebauungsplan notwendigen
Vereinbarungen enthalten und sichern.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
30.000 |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Planungskosten