Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass die Gemeinde Nordkirchen Planungsrecht für einen Drogeriemarkt am Standort neben dem bestehenden ALDI-Markt schaffen wolle. Das Verfahren sei nun so vorangeschritten, dass es zum Satzungsbeschluss kommen könne.

 

Herr Klaas erläutert die einzelnen Planungsschritte bis hierher. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange habe im vollen Umfang stattgefunden.

 

Zur eigentlichen Planzeichnung gibt Herr Klaas den Hinweis, dass die tatsächliche Baugrenze im Norden des geplanten Drogeriemarktes um ca. 1,20m nach Norden und im Westen um ca. 0,50m weiter nach Westen dargestellt werden müsse. Hier hat es ein „zeichnerisches Versehen“ in der Verwaltung gegeben. An den Inhalten der Planung ändert das ansonsten nichts.

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)