Sitzung: 06.11.2014 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 099/2014
Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die
Inhalte der beabsichtigten Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland,
sachlicher Teilplan „Energie“ zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die
bisherigen Planungen der Stadt Werne zur Nutzung der Windkraft auf dem Gebiet
der Stadt Werne zur Kenntnis.
Die Stadt Werne wird gebeten, aus Vorsorgegründen einen Mindestabstand vom Dreifachen
der Höhe einer Windenergieanlage, mindestens aber 450 m zu Wohngebäuden im
Außenbereich der Gemeinde Nordkirchen einzuhalten.
Abstimmungsergebnis: 26:00:00 (J:N:E)
Auf die Frage von Herrn Bergmann, ob man auch über die Punkte 3 bis 5 gemeinsam abstimmen könne, erhebt sich kein Widerspruch.
3.
Die Verwaltung wird beauftragt, zusammen mit dem
Planungsbüro NWP aus Oldenburg die im Jahre 2013 zunächst beendete
flächendeckende Betrachtung des Raumes der Gemeinde Nordkirchen zur Darstellung
von Windvorranggebieten im Flächennutzungsplan fortzusetzen und die Ergebnisse
zu gegebener Zeit im Ausschuss vorzustellen.
4.
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die
Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur Regelung
von Windenergieanlagenvorranggebieten im gesamten Gebiet der Gemeinde
Nordkirchen auf der Basis der bis 2013 bereits diskutierten und nunmehr zu
komplementierenden Untersuchungen und Planungen mit dem Ziel der Schaffung
einer geordneten und den aktuellen gesetzlichen und höchstrichterlichen
Vorgaben entsprechenden Regelungssituationen unter Einbeziehung der bereits als
notwendig erkannten einschränkenden Bedingungen für das Gebiet der Gemeinde
Nordkirchen.
Zugleich wird ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes
„Windenergieanlagenvorranggebiet Capelle eingeleitet.
Planungen für konkrete Windenergieanlagen werden im Rahmen von
vorhabenbezogenen Bebauungsplänen bei Bedarf durchgeführt.
5. Der Rat der Gemeinde Nordkirchen spricht sich dafür aus, dass bei konkreten Projekten zur Errichtung von Windenergieanlagen auf Nordkirchener Gemeindegebiet versucht werden soll, den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Nordkirchen eine Partizipationsmöglichkeit zu eröffnen.
Herr Bergmann erläutert das gesamte Verfahren und die rechtlichen Hintergründe des Regionalplanes, Teilplan „Energie“. Weiterhin macht Herr Bergmann deutlich, dass in vielen Kommunen Windenergieplanungen betrieben würden und auch hier die Frage im Vordergrund stehe, welchen Beitrag jede Kommune zur Energiewende leisten wolle. Die Gemeinde Nordkirchen sei daran interessiert, das Verfahren, wie in der Vergangenheit auch, offen und transparent zu halten.
Herr Klaas erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation, die im Kreishaus Coesfeld vorgestellt wurde, die Position der Bezirksregierung.
Für die Gruppe Nordkirchen erklärt Herr Stierl die Hintergründe, die zu dem geänderten Beschlussvorschlag im Ausschuss für Bauen und Planung sowie hier im Rat geführt hätten.
Für die CDU-Fraktion stellt Herr Geiser klar, weshalb sie Teile der Beschlussvorschläge nicht mittragen würde. Dabei macht er deutlich, dass die CDU-Fraktion nicht gegen die Windkraft sei, lediglich gegen Windkraftriesen. Diese würde sie nicht in der Gemeinde haben wollen.
Herr Theis wie auch Herr Janke stellen das zentrale Problem des in Capelle ausgewiesenen Windvorranggebietes dar, indem sie deutlich machen, dass die dort vorgeschriebene Mindestnennleistung von 1,5 MW durch Windräder, die eine maximale Höhe von 100 m haben, nicht erreicht werden könnte. Herr Janke vertritt die Auffassung, dass dieser Bebauungsplan dann eher ein „Windenergieverhinderungsplan“ sei.
Nach einigen Wortmeldungen erhebt sich kein Widerspruch, über die ersten beiden Punkte des Beschlussvorschlages gemeinsam abzustimmen.
Abstimmungsergebnis: 16:10:00 (J:N:E)