Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde legt die bebaute Ortslage Südkirchen als Stadtumbaugebiet nach § 171 b des Baugesetzbuches fest. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass die Gemeinde Nordkirchen im September 2014 eine öffentliche Informationsveranstaltung für Bürgerinnen und Bürger zu diesem Thema durchgeführt habe.

 

Es sei offen über Möglichkeiten des barrierefreien Wohnens, der städtebaulichen Nachverdichtung, der alternativen Wohngemeinschaften und der geforderten Mobilität diskutiert worden.

 

Herr Schauer bedankt sich für diese informative Veranstaltung. Hier habe er im Nachhinein sehr positive Reaktionen seitens der Bürgerschaft erhalten. Der Bedarf sei da, über Alternativen in Gänze zu diskutieren.

 

Herr Quante stellt fest, dass vor allem Bürgerinnen und Bürger aus dem Quartier „Eichendorffstraße/Kaskampstraße“ über die Berichterstattung der Presse nicht erfreut gewesen seien. Man hätte sich eine sensiblere Art der Herangehensweise gewünscht. Teilweise sei die Berichterstattung falsch gewesen und in Richtung „Problemgebiet“. Dies sei sehr unglücklich.

 

Herr Klaas erklärt, dass man diese Hinweise sehr ernst nehme.

 

Herr Theis hält fest, dass dieses Regionale-Projekt in seiner Umsetzung und in seiner Beteiligungsform sehr weit sei, weiter als viele andere Kommunen mit ihren Projekten. Man sei gespannt, inwiefern die angesprochenen Lösungsansätze auch Anwendung fänden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 16:00:00 (J:N:E)