Betreff
Regionale 2016 - Maßnahme "WohnZukunft Südkirchen" - Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b des Baugesetzbuches
Vorlage
108/2014
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde legt die bebaute Ortslage Südkirchen als Stadtumbaugebiet nach § 171 b des Baugesetzbuches fest. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem beiliegenden Übersichtsplan.

 


Sachverhalt

 

Im Rahmen des Zuwendungsantrages 2014 für weitere Städtebauförderungsmittel hat die Verwaltung bei der Bezirksregierung Münster auch einen Zuschuss beantragt für die Kosten eines begleitenden Werkauftrages bei der Umsetzung der Initiative „WohnZukunft Südkirchen“. Im Rahmen dieses Regionale 2016-Projektes geht es darum,

 

  • die notwendige energetische Sanierung von Wohngebäuden aus den 1950er- bis 1970er-Jahren und in einzelnen Gebäuden Umbauten und Erweiterungen zu veranlassen,
  • in der Gesamtschau über mehrere Grundstücke bauliche Nachverdichtungen zu überprüfen und/oder
  • in gesamten Siedlungsbereichen und Straßenzügen durch eine erstmalige oder eine abzuändernde Bauleitplanung Rahmenbedingungen zu schaffen, die es den Erben oder den Käufern solcher Immobilien erleichtern, auch zukünftig zeitgemäßes Wohnen hier zu realisieren und die Attraktivität dieser Wohngebiete zu erhalten.

 

Für den gesamten Ort ist das eine Hilfestellung bei der Aufgabe, die Einwohnerzahl in etwa zu halten und damit unter anderem die Kosten der vorhandenen Infrastruktur des Ortes wirtschaftlich erträglich zu halten und auch auf neue Schultern zu laden.

 

Mögliche Lösungen müssen daher intensiv besprochen und die Problemstellung zunächst einmal zu den Haus- und Grundstückseigentümern transportiert und intensiv über längere Zeit mit ihnen diskutiert werden. Das allgemeine Problembewusstsein für diese Frage ist nur in Teilen vorhanden, schwieriger gestaltet sich dann noch die Bereitschaft, sich unter Einbeziehung des eigenen Grundstückes an einer Lösung zu beteiligen.

 

Daher soll im Rahmen einer befristeten Beauftragung ein Büro zur Unterstützung bei den geplanten Aktivitäten eingeschaltet werden. Für die hierbei anfallenden Kosten wurden Städtebauförderungsmittel beantragt.

 

Voraussetzung für deren Bewilligung ist der Nachweis eines Gebietsbezuges für Südkirchen, der einer der im Baugesetzbuch vorgesehenen Gebietskategorien für das besondere Städtebaurecht entsprechen muss. Hier kommt die Festlegung eines Stadtumbaugebietes nach § 171 b BauGB infrage. Dieses wird geschaffen durch den Beschluss des Rates, dass in einem bestimmten Gebiet Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen auf der Grundlage eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes, indem die Ziele und Maßnahmen schriftlich dargestellt sind. Dabei ist die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen des Gebietes und auch von öffentlichen Aufgabenträgern gefordert.

 

Die Ergebnisse sind teilweise übertragbar auf die anderen Ortsteile und auch andere Kommunen.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Ertrag / Einzahlung 2015

30.000

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung 2015

50.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

Kosten des Werkauftrages         50.000 €

Zuschuss Städtebauförderung   30.000 €