Herr Bergmann erklärt einleitend, dass die Bezirksregierung Münster den Planentwurf zur Fortschreibung des Regionalplanes Münsterland, Teilplan „Energie“ der Gemeinde Nordkirchen mit der Bitte um Stellungnahme übersandt habe.

 

Es wird eine Übersicht über die einzelnen Ziele des Teilplanes „Energie“ gegeben.

 

Herr Stierl begrüßt die grundsätzlichen Planungen seitens der Bezirksregierung Münster zur Fortschreibung des Regionalplanes. Die Gemeinde Nordkirchen müsse sich mit dem Ziel des Regionalplanes zum Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere der Windkraft, erneut befassen.

 

Die Sitzungsvorlage enthält auch Informationen zu Windenergieplanungen der Stadt Werne am südöstlichen angrenzenden Gemeindegebiet. Diese Planungen seien sehr ernst zu nehmen. Die Gemeinde Nordkirchen habe evtl. bei einem „Übergreifen“ der in Werne betriebenen Planungen nur noch eingeschränkte Möglichkeiten, hier selbst frei zu planen. Das größte Manko hierbei sei die optische Beeinträchtigung durch große Windkraftanlagen für Bürger Nordkirchens, die jedoch auf dem Gebiet der Stadt Werne stehen würden.

 

Herr Geiser stellt klar, dass diese Sitzungsvorlage keinen Beschlussvorschlag enthält, sondern den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnis gegeben worden sei. Des Weiteren gehe es hier um den Regionalplan. Die Bauleitplanung sei immer noch in den Händen der Gemeinde.

 

Herr Bergmann stellt dies ebenfalls klar, weist jedoch darauf hin, dass beabsichtigt ist in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen und Planung über dieses Thema erneut zu diskutieren.

 

Herr Reichmann erklärt, dass bei Feststellung der Rechtswidrigkeit des bestehenden Bebauungsplanes „Osterbauerschaft“ durch ein Gericht das gesamte Gemeindegebiet für Bauvorhaben von Windkraftanlagen bis zu 200 Meter Höhe „offen“ wäre. Jeder Eigentümer im Außenbereich hätte dann unter Berücksichtigung der harten und weichen Kriterien die Möglichkeit, eine Windkraftanlage zu errichten. Dies würde zu einer „Verspargelung“ durch diese Anlagen auf dem gesamten Gemeindegebiet führen. Dies könne nicht das Ziel der Gemeinde sein.

 

Herr Klaas ergänzt, dass zum Zeitpunkt der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Bebauungsplanes „Osterbauerschaft“ Windkraftanlagen privilegierte Bauvorhaben nach § 35 BauGB und somit zulässig seien. Jetzt habe die Gemeinde noch Handlungsspielraum, um die Überplanung des Gemeindegebietes in die eigene Hand zu nehmen und damit auch den Ausschluss von Flächen festzusetzen.

 

Auf die Frage von Herrn Geiser, ob das Gutachten der RWTH Aachen zu Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Sendemasten im Nordosten der Gemeinde Einfluss auf die Fortschreibung des Regionalplanes gehabt habe, erklärt Herr Klaas, dass die Bezirksregierung das Gutachten zur Kenntnis genommen habe.

 

Herr Janke fragt nach dem Unterschied zwischen einem Windvorranggebiet und einem Windeignungsgebiet.

 

Herr Klaas erklärt hierzu, dass Windvorranggebiete durch Bebauungspläne festgelegte Bereiche in einer Gemeinde sind, die konkurrierende Nutzungen, z. B. Wohnbebauung, ausschließen. Windeignungsgebiete sind von der Bezirksregierung vorgeschlagene Gebiete, in denen Windkraftanlagen gebaut werden könnten. Das ist aufgrund gemeindlicher Planung aber auch darüber hinaus möglich.

 

Herr Tepper äußert sein Unverständnis über die Aussage der Bezirksregierung, dass Waldbereiche in den Planungen für Windvorrang- und Windeignungsgebieten berücksichtigt werden sollten.

 

Herr Klaas legt dar, dass die Gemeinde Nordkirchen eine im Verhältnis zu NRW waldarme Region ist. Lediglich 15 % des Gemeindegebietes sind bewaldet. Daher sei es nicht Wunsch der Gemeinde, dass Waldflächen als Windeignungsgebiete berücksichtig werden.

 

Auf die Frage von Herrn Quante, wie hoch der prozentuale Anteil an erneuerbaren Energien in der Gemeinde Nordkirchen sei, erklärt Herr Klaas, dass dem Protokoll eine Anlage beiliegen werde, in der dies beantwortet wird.

 

Herr Gornas fragt grundsätzlich nach der Möglichkeit, Energieparks auf dem Gemeindegebiet auszuweisen. Hier sei nicht nur die Windkraft eine Option, sondern auch Photovoltaikanlagen.

 

Herr Klaas stellt klar, dass der Gemeinde Nordkirchen keine großen nicht nutzbaren Flächen anderweitig zu Verfügung stehen. In anderen Städten gebe es z.B. große leerstehende Munitionsdepots, auf denen Energieparks durchaus eine realistische Revitalisierungsmaßnahme seien.

 

Herr Schauer legt dar, dass alle Nachbargemeinden Windkraftplanungen betreiben. Es sei nun wichtig, aktiv die eigenen Planungen voranzutreiben.

 

Herr Kruse pflichtet bei, das in den vergangenen Jahrzehnten viele Gemeinden und Städte durchaus „bequem“ von der Kernenergie gelebt haben. Durch die Energiewende habe man nun entschieden, auch die Gemeinden und Städte in die Pflicht zu nehmen und aktiv an dieser mitzuarbeiten.

 

Herr Appel fragt nach, ob die Verwaltung den prozentualen Anteil von Windeignungsgebieten auf dem Gemeindegebiet nennen könnte.

 

Herr Klaas erklärt, dass eine solche Aussage nicht pauschal zu treffen ist. Es gilt aber die von einem obersten Gericht erhobene Forderung, der Windkraft „substanziellen“ Raum bieten zu müssen.

 

 

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.