Sitzung: 06.02.2014 Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 006/2014
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Erweiterung des Geltungsbereiches der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der vorzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung.
Herr Bergmann erklärt, dass aufgrund der Insolvenz der Drogeriemarktkette Schlecker die drei Standorte in Nordkirchen, Südkirchen und Capelle weggefallen seien. Umso erfreulicher sei es, dass die Drogeriemarktkette Rossmann bereit sei, in Nordkirchen einen neuen Drogeriemarkt im Mühlenpark zu errichten. Es sei als positives Signal für den Einzelhandel der Gemeinde Nordkirchen zu werten. Die Verwaltung und die Firma Rossmann seinen daher bemüht, schnell Planungsrecht für die Errichtung des Drogeriemarktes zu schaffen.
Herr Klaas erklärt, dass es bereits ein Änderungsverfahren wegen der Erweiterung des Aldi-Marktes gebe. Die Absicht zur Errichtung eines Drogeriemarktes kann nun in die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Schloßstraße-Nord“ mit aufgenommen werden. Weiterhin ergänzt Herr Klaas, dass der aktuelle Bebauungsplan „Schloßstraße-Nord“ flächenmäßig keine Errichtung eines Drogeriemarktes zulasse. In Abstimmung mit dem Grundstückseigentümer soll der Anbau zwischen dem Aldi-Markt und der alten Hofstelle „Schloßstraße 19“ errichtet werden. Hierfür müssen an der genannten Stelle die Bauflächen entsprechend vergrößert werden.
Herr Bogade erkennt, dass aufgrund der Erweiterung der Baugrenzen einige Stellplätze wegfallen werden. Er fragt nach, ob der Grundstückseigentümer dem nötigen Stellplatznachweis nachkomme.
Herr Klaas entgegnet, dass genügend Stellplätze auch nach Errichtung des Drogeriemarktes vorhanden seien. Der konkrete Nachweis ist vom Eigentümer zu führen.
Herr Thomas Quante erklärt für die CDU, dass man die Ansiedelung der Drogeriemarktkette Rossmann begrüße. Man hoffe, dass sich die Parkplatzsituation durch die Erweiterungsabsichten am bestehenden Aldi-Markt nicht verschlechtern.
Herr Rath fragt nach, ob über das Grundstück „Schloßstraße 5“, die ehemalige Gaststätte Westermann, im Rahmen der Ansiedelung der Firma Rossmann nachgedacht worden sei.
Herr Bergmann entgegnet, dass über alle infrage kommenden Grundstücke und Flächen in Nordkirchen nachgedacht worden sei. Das Grundstück „Schloßstraße 5“ kam hierbei nicht infrage, da nicht genügend Parkplätze hätten bereitgestellt und errichtet werden können.
Herr Tegeler erklärt, dass dies eine weitere Stärkung der Wirtschaft in der Gemeinde Nordkirchen bedeute.
Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)