Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

1.         Der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2011 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 91.287.142,89 Euro und einem Jahresfehlbetrag von 977.944,71 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe von 977.944,71 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2012 vorgetragen und dort mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.

2.         Die Mitglieder des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses 2011.

 

 


Herr Tönning berichtet, dass es sich um den zweiten Konzernabschluss nach Einführung des NKF handelt. Es sei der zusammengefasste Jahresabschluss der Gemeinde, der Wohnen in Nordkirchen GmbH sowie der Netz GmbH. Im Rechnungsprüfungsausschuss habe Frau Hahne die Zahlen detailliert vorgestellt und erläutert.

 

Herr Scheuer bedankt sich für die Arbeit von Frau Hahne und auch von Herrn Tönning.

 


Abstimmungsergebnis: 25:00:00 (J:N:E)