Sitzung: 20.02.2014 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 26, Nein: 00, Enthaltungen: 00
Vorlage: 010/2014
Beschlussvorschlag
1.
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2011 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW mit einer Bilanzsumme von 91.287.142,89 Euro und einem
Jahresfehlbetrag von 977.944,71 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe
von 977.944,71 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2012 vorgetragen und
dort mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
2.
Die Mitglieder
des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die
uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses
2011.
Herr Tönning berichtet, dass es sich um den zweiten Konzernabschluss nach Einführung des NKF handelt. Es sei der zusammengefasste Jahresabschluss der Gemeinde, der Wohnen in Nordkirchen GmbH sowie der Netz GmbH. Im Rechnungsprüfungsausschuss habe Frau Hahne die Zahlen detailliert vorgestellt und erläutert.
Herr Scheuer bedankt sich für die Arbeit von Frau Hahne und auch von Herrn Tönning.
Abstimmungsergebnis: 25:00:00 (J:N:E)