Feststellung des Gesamtabschlusses und Entlastung
Beschlussvorschlag
1.
Der vom
Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk versehene Gesamtabschluss 2011 wird gemäß § 96 Abs. 1 GO
NRW mit einer Bilanzsumme von 91.287.142,89 Euro und einem
Jahresfehlbetrag von 977.944,71 Euro festgestellt. Der Fehlbetrag in Höhe
von 977.944,71 Euro wird auf die Rechnung des Jahres 2012 vorgetragen und
dort mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
2.
Die Mitglieder
des Rates der Gemeinde Nordkirchen beschließen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die
uneingeschränkte Entlastung des Bürgermeisters bezüglich des Gesamtabschlusses
2011.
Sachverhalt
Der im Januar 2014 vom Kämmerer aufgestellte und von mir bestätigte Entwurf des Gesamtabschlusses 2011 wurde gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW mit Schreiben vom 23.01.2014 allen Ratsmitgliedern zur Feststellung zugeleitet.
Nach § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss zunächst vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Durch Beschluss vom 04.09.2012 hat der Rechnungsprüfungsausschuss von der Möglichkeit des § 59 Abs. 3 GO NRW Gebrauch gemacht und die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Hahne in Dülmen mit der Prüfung des Abschlusses 2011 beauftragt. Die Prüfung des Gesamtabschlusses hat inzwischen stattgefunden. Ein Exemplar des kompletten Prüfungsberichtes mit Bestätigungsvermerk wurde allen Ratsmitgliedern mit Schreiben vom 23.01.2014 zur Verfügung gestellt.
Die Wirtschaftsprüferin Frau Gabriele Hahne hat den Gesamtabschluss 2011 und den Prüfungsbericht in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 04.02.2014 vorgestellt und erläutert.
Über das Ergebnis der Beratungen im
Rechnungsprüfungsausschuss wird in der Sitzung des Gemeinderates berichtet.