Herr Klaas erläutert die wesentlichen Ziele und Zielsetzungen des Entwurfes des Landesentwicklungsplanes. Weiter führt er aus, dass der Ortsteil Capelle in dem Entwurf des Landesentwicklungsplanes nicht dargestellt sei, da Ortsteile unter 2.000 Einwohner generell nicht dargestellt werden.

 

Herr Klaas verneint die Frage von Herrn Thomas Quante, ob die vom Land definierten Windvorranggebiete zeichnerisch eingearbeitet worden seien. Bei der Anlage zur Sitzungseinladung handelt es sich vielmehr um den Entwurf der Darstellung des Teilbereiches „Energie“ zum Regionalplan.

 

Herr Thomas Quante erklärt für die CDU, dass er mit einigen Passagen des Landesentwicklungsplanes nicht einverstanden sei. Insbesondere sei die Beschränkung auf Eigenentwicklung in Südkirchen und Capelle eine unglückliche Beschreibung. Hier erwartet die CDU, dass seitens der Verwaltung noch einige Überarbeitungsvorschläge gemacht werden.

 

Herr Lothar Steinhoff für die Gruppe Nordkirchen sieht diese Passage ähnlich kritisch. Er möchte wissen, ob mit der Beschränkung auf Eigenentwicklung die Ausweisung von neuen Baugebieten verhindert werde.

 

Herr Bergmann erklärt, dass das Kapitel „Siedlungsraum“ und die hier definierte Beschränkung auf Eigenentwicklung ein großes Thema in der Sitzung des Regionalrates gewesen sei. Hier sehe man noch einigen Änderungsbedarf.

 

Grundsätzlich soll jedoch durch die Absicht des Landes durchaus vorhanden, Siedlungs- und Gewerbeflächenentwicklung auf dem jeweiligen Hauptort zu begrenzen.

 

Herr Klaas erklärt ergänzend, dass die Gemeinde Nordkirchen in den Ortsteilen Südkirchen und Capelle weiterhin Baugrundstücke anbieten könne. Darüber hinaus wird es zukünftig schwierig, weitere neue Baugebiete in beiden Ortsteilen auszuweisen, sofern der Entwurf des Landesentwicklungsplanes in dieser Form beschlossen werde. Selbstverständlich wird die Verwaltung in ihrer Stellungnahme darauf hinweisen, dass diese Passage noch geändert werden solle.

 

Da die CDU-Fraktion und die Gruppe Nordkirchen mit den genannten Zielen des Landesentwicklungsplanes nicht einverstanden sind, wird über den Beschlussvorschlag nicht abgestimmt.

 

Die Verwaltung wird bis zur Ratssitzung eine Ergänzung vorschlagen.