Herr Klaas erläutert anhand von Plänen die wesentlichen Planungsinhalte des Bauvorhabens. Die Gestaltungsvorschriften des hier zu Grunde liegenden Bebauungsplanes „Lüdinghauser Straße-West“ werden allgemein eingehalten.

 

Der Eigentümer beabsichtigt, ein freistehendes Wohn- und Ärztehaus errichten zu lassen. Hierfür sei eine Befreiung von der Festsetzung der geschlossenen Bauweise beim Kreis Coesfeld notwendig.

 

Die Gemeinde Nordkirchen werde in der kommenden Woche mit dem Eigentümer, dem Architekten und dem Kreis Coesfeld eine mögliche Befreiung besprechen.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich für die Realisierung des Vorhabens aus.