Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Gemeinde beschließt die vorliegenden Abwägungsvorschläge aus den frühzeitigen Beteiligungen nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB und der erneuten öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-Nord“.

 

2.    Der Rat der Gemeinde beschließt den Bebauungsplan „Rosenstraße-Nord“, Ortsteil Nordkirchen, einschließlich der Begründung zur Satzung gem. § 10 BauGB.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass die Voraussetzungen zum Satzungsbeschluss nun erfüllt sind. Parallel zur Bauleitplanung werde derzeit an einem alternativen Energie- und Wärmeversorgungskonzept gearbeitet, welches natürlich grundlegende Bedeutung bei der Vermarktung der Baugrundstücke hätte. Denkbar ist es auch, dass sich bei der Vorgabe eines zentralen Wärme- und Stromkonzeptes weitere Festsetzungen im B-Plan und in den Grundstücksverträgen notwendig werden. Es ist wichtig, nun die Grundlage für die Ausschreibung zur Erschließung des Baugebietes zu schaffen.

 

Herr Klaas geht im Einzelnen auf alle eingegangenen Stellungnahmen ein und erläutert den Abwägungsvorschlag.

 

Herr T. Quante erklärt zum Thema Erschließung, dass die Gemeinde in den letzten Monaten intensiv mit der Anwohnerschaft diskutiert hat. Es ist wichtig, den Baustellenverkehr gänzlich aus dem Wohngebiet „Rosenstraße-West“ auszuschließen. Über eine mögliche langfristige Anbindung muss in den kommenden Jahren, wenn über den endgültigen Straßenausbau beschlossen wird, diskutiert werden.

 

Herr Stierl für die SPD erklärt, dass er den Vorschlag von Herrn T. Quante so unterstützt. Die aktuellen Anwohner werden so in ihrer Wohnruhe nicht belästigt.

 

Auf die Bitte von Herrn Stierl, den Feldweg im Südosten so lange wie möglich zu erhalten, erklärt Herr Klaas, dass der Feldweg dann über künftige Baugrundstücke verlaufen würde. Es wird eine Anbindung des Fuß- und Radweges über die künftigen Straßen- und Wegeflächen geben.

 

Herr Stüeken erläutert für die Grünen, dass sie damals zustimmten, in das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes einzusteigen. Die Verwaltung hatte erklärt, dass der Bebauungsplan viel für die Ökologie und für den Artenschutz tun werde. Leider sei es aus Sicht der Grünen im Bebauungsplan davon nichts zu erkennen.

 

Herr Klaas erklärt, dass bspw. für die Versickerung von Niederschlagswasser ein wasserdurchlässiger Boden Voraussetzung wäre. Der Nordkirchener Boden, insbesondere in diesem Plangebiet, ist sehr lehmig und daher für natürliche Versickerung des Regenwasser ungeeignet. Natürlich können die Eigentümer Rigolen oder Teiche zur Niederschlagswasserversickerung anlegen. Die Gemeinde wird diesen Effekt auch erzielen bei der vorgesehenen Aufweitung des nördlich verlaufenden Grabens. Das reicht aber nicht für eine vollständige Versickerung des Regenwassers auf. Er weist darauf hin, dass es jedem privaten Bauherrn jederzeit erlaubt ist, z.B. eine PV-Anlage auf dem Dach seines Hauses zu installieren oder ein Gründach einzurichten. Der Bebauungsplan verhindert dies nicht.

 

Frau Spräner ergänzt zu Herr Stüekens Ausführungen, dass die Gemeinde vor Kurzem ein Klimaschutzkonzept beschlossen hat und dies auch „Werkzeuge“ enthält wie Baugebiete zukünftig klimaneutral aussehen könnten.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Standards im Bereich der Wärme- und Energieeinsparung bereits sehr hoch seien und die Gebäude immer klimaneutraler gebaut werden.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass derzeit über alternative Energieversorgung in diesem Baugebiet gesprochen wird. Ein Planungsbüro wurde beauftragt, zu prüfen, ob z.B. eine zentrale Geothermie-Anlage in direkter Nähe als Wärmeversorgung für das Baugebiet wirtschaftlich umsetzbar ist. Dies sei ein Vorschlag aus dem Klimaschutzkonzept gewesen, welches hier in diesem Verfahren auch möglicherweise berücksichtigt werden könne.

 

Nach weiterer Diskussion lässt Herr Lübbert über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: 16:03:01 (J:N:E)