Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 01, Enthaltungen: 06

Beschluss

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die Abschreibungssätze werden, wie in der beigefügten Kalkulation von Grabstättengebühren (Seiten 19 – 21) vom 10.07.2012 aufgeführt, festgesetzt.

 

Der Zinssatz für die Verzinsung des aufgewandten Kapitals wird auf 4 % festgesetzt.

 

Ebenfalls werden die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen angenommen und beschlossen.

 

Verluste aus Vorjahren werden nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt. Sie werden in Höhe von 9.395,49 Euro durch Auflösung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich (aus der Eröffnungsbilanz) und im Übrigen aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt.


Herr Bergmann verweist auf die ausführliche Beratung im Haupt- und Finanzausschuss und der externen Haushaltsanalyse, die Grundlage dieser neuen Friedhofsgebührenkalkulation sei. Bei der Kalkulation habe eine Beraterfirma zur Seite gestanden. Die Anregung aus dem Haupt- und Finanzausschuss vom 26.06.2012, den Prozentsatz für die Verzinsung des aufgewandten Kapitals von 6 auf 4 % zu senken, sei in den heute vorliegenden Satzungsentwurf eingearbeitet worden. Die festgestellten Defizite aus Vorjahren würden aus dem allgemeinen Haushalt finanziert und seien in diesem Satzungsentwurf nicht enthalten.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.09.2012 sei der Wunsch geäußert worden, die Gebühren für die Leichenhalle und die Kühlräume mit in die allgemeinen Gebühren einzurechnen. Dieser Wunsch sei an die Firma Allevo weitergereicht worden mit dem Ergebnis, dass es hierzu ein Urteil des OVG Münster gebe, wonach eine solche Regelung gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoße. Diese Teilleistung der Bereitstellung der Halle müsse auch einzeln berechnet werden.

 

Herr Geiser bedankt sich für diese Information und ergänzt, dass dieses Urteil nun dazu führe, dass der Antrag der CDU-Fraktion nicht aufrechterhalten werde. Allerdings sei aufgrund des verspäteten HFA-Protokolls auch jetzt erst deutlich geworden, dass im interkommunalen Vergleich der Gebühren im Umland für Nordkirchen ein erschreckendes Ergebnis vorliege.

 

Auf die ergänzende Frage von Herrn Pieper, ob bezüglich der Gebührensatzung auch mit den Kirchengemeinden gesprochen worden sei, antwortet Herr Klaas, dass solche Gespräche separat für die Gebührenerhöhung nicht geführt worden seien. Mit der Möglichkeit, dass gegebenenfalls zukünftig die Trauerhallen seltener in Anspruch genommen würden, müsse man leben.

 

Abschließend äußert sich Herr Geiser dahingehend, dass der Beschluss mit großen Bauchschmerzen mitgetragen werden könne. Aufgrund eines Verstoßes gegen geltendes Recht werde ein Antrag nicht gestellt.


Abstimmungsergebnis: 20:01:06 (J:N:E)