Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 

Die Abschreibungssätze werden, wie in der beigefügten Kalkulation von Grabstättengebühren (Seiten 19 – 21) vom 10.07.2012 aufgeführt, festgesetzt.

 

Der Zinssatz für die Verzinsung des aufgewandten Kapitals wird auf 4 % festgesetzt.

 

Ebenfalls werden die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen angenommen und beschlossen.

 

Verluste aus Vorjahren werden nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt. Sie werden in Höhe von 9.395,49 Euro durch Auflösung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich (aus der Eröffnungsbilanz) und im Übrigen aus allgemeinen Haushaltsmitteln gedeckt.

 

 


Herr Bergmann erinnert daran, dass die neue Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Gemeinde Nordkirchen aus den Beratungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung entstanden sei.

 

Herr Weidemann ergänzt, dass eine ausführliche Begründung bzw. Erläuterung der vorliegenden Gebührenkalkulation bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26. Juni 2012 von Frau Schwebs vom Büro Allevo vorgetragen wurde. Anregungen aus der Juni-Sitzung wurden in dem jetzt vorliegenden Entwurf berücksichtigt. So wurde der Prozentsatz für die Verzinsung des aufgewandten Kapitals von 6 % auf 4 % gesenkt. Darüber hinaus erfolge nun eine Kostenaufteilung nach bestimmten Leistungsarten wie Grabnutzung, Nutzung der Trauerhalle und der Leichenräume. Bisher wurden alle Kosten über die Grabstättengebühr abgerechnet und dabei nach der in Anspruch genommenen Fläche, also Grabgröße, berechnet. Auch wurden die Kosten für die Friedhofshallen bisher pauschal nach Fallzahlen bzw. Nutzungsdauer der Kühlräume in Rechnung gestellt. Neu sei jetzt die Deckung der tatsächlich entstehenden Kosten bei einer Inanspruchnahme einer Leistung. Auch bei den anonymen und halbanonymen Gräbern sei jetzt ein Kostenanteil für die jährliche Pflege, z. B. Rasenschnitt, berücksichtigt.

 

Es sei der Verwaltung durchaus bewusst, dass es sich bei den vorgeschlagenen neuen Sätzen teilweise um gravierende Erhöhungen handele, allerdings seien über einen langen Zeitraum die Friedhofsgebühren nicht angepasst worden und nach § 6 Kommunalabgabengesetz seien die entstehenden Kosten durch Benutzungsgebühren zu decken.

 

Auf die Frage von Herrn Janke, was mit den Verlusten aus den Jahren 2009 bis 2011 geschehe, antwortet Herr Bergmann, dass auf die Verluste aus Vorjahren im Rahmen von 50.000 € bis 96.000 Euro verzichtet werde, der Anteil sei damit aus allgemeinen Haushaltsmitteln zu decken.

 

Herr Geiser erklärt für die CDU-Fraktion, dass die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung im Wesentlichen in Ordnung sei und mitgetragen werden könne, wenn auch schweren Herzens. Wichtig sei der CDU-Fraktion allerdings die Bedeutung der Friedhofshallen, da mit diesen eine gewisse Brauchtumskultur gekoppelt sei. Von daher schlage die CDU vor, dass innerhalb der Satzung die Wahl, ob eine Halle genutzt werde oder nicht, nicht zur Verfügung stehen sollte. Die CDU-Fraktion bittet darum, diese Positionen nicht gesondert auszuweisen, da ihrer Meinung nach die Friedhofshallen ein fester Bestandteil des Friedhofs seien. Es würde daher vorgeschlagen, den § 7 der Satzung zu streichen und diese Kosten woanders in der Gebührenordnung unterzubringen.

 

Herr Weidemann weist darauf hin, dass die Hallen auch genutzt werden ohne Grabstättenkauf und laut Auskunft des Büros Allevo diese Positionen gesondert ausgewiesen werden müssten. Herr Bergmann ergänzt, dass die Gebührensatzung rechtlich angreifbar wäre, wenn dieser Passus gestrichen würde. Entstehende Aufwendungen für die Bereitstellung einer Einrichtung müssten auch direkt berechnet werden. Im Übrigen sei die bisherige Regelung genauso gewesen wie jetzt vorgeschlagen.

 

Herr Pieper bemerkt, dass die Trauerkultur sich auch in der Gebührensatzung wiederfinden müsse. Eine – von Herrn Albin angeführte – Kostentransparenz sei in diesem Fall nicht vorteilhaft.

 

Nach kurzer Diskussion erklärt Herr Geiser für die CDU-Fraktion, dass die Fraktion der Gesamtsatzung zustimmen könne, allerdings zu dem diskutierten Einzelpunkt den Antrag stelle, die Kosten bzw. Gebühren in § 7 in die allgemeine Bestattungsgebühr aufzunehmen und den § 7 entsprechend aufzulösen.

 

Abstimmungsergebnis: 05:06:00 (J:N:E)

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Anschließend wird über den Beschlussvorschlag an den Rat abgestimmt:

 

 


Abstimmungsergebnis: 11:00:00 (J:N:E)