Beschluss:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungs-angebote im Primarbereich“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.


Herr Bergmann stellt den Sachverhalt vor und verweist auf die vorherigen Beratungen zu diesem Thema im Rat.


Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)