Sitzung: 26.01.2021 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage: 009/2021
Beschluss:
Die Gemeinde
Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzung für die Inanspruchnahme von
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Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungs-angebote im Primarbereich“ (BASS
12-63 Nr. 2)
im und für den
Zeitraum 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in
diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Herr Bergmann stellt den Sachverhalt vor und verweist auf die vorherigen Beratungen zu diesem Thema im Rat.
Abstimmungsergebnis: 17:00:00 (J:N:E)