Betreff
Aussetzen der Beitragserhebung für die Betreuung von Kindern in der offenen Ganztagsschule sowie in den außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten der Primarstufe im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021
Vorlage
009/2021
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungs-angebote im Primarbereich“ (BASS 12-63 Nr. 2)

 

im und für den Zeitraum 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Land hat am 6. Januar 2021 entschieden, dass die Erhebung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Kindertageseinrichtungen für den Monat Januar 2021 ausgesetzt wird. Die Kosten teilen sich das Land und die Kommunen je zur Hälfte.

 

Die Kommunen im Kreis Coesfeld und der Kreis Coesfeld haben sich daher darauf verständigt, die Beitragserhebung für die Betreuungsangebote an den Grundschulen analog für den Januar 2021 auszusetzen. Auch hier beteiligt sich das Land an den Einnahmeausfällen mit 50 %.

 

Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass kein Präsenzunterricht stattfindet und lediglich für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können ein Betreuungsangebot besteht.

 

Die Gemeinde Nordkirchen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später im Rahmen der Überprüfung auf die vollen Monatsbeiträge für Januar 2021.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

Aufwand / Auszahlung

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

Anmerkungen:

 

Es ist mit einer Mindereinnahme von etwa 12.400 € zu rechnen, von denen 6.200 € erstattet werden.