Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde
Nordkirchen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen
Satzung für die Inanspruchnahme von
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Angeboten
gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule
und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie
außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungs-angebote im Primarbereich“ (BASS
12-63 Nr. 2)
im und für den
Zeitraum 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in
diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
Sachverhalt:
Das Land hat am
6. Januar 2021 entschieden, dass die Erhebung der Elternbeiträge für die
Betreuung in den Kindertageseinrichtungen für den Monat Januar 2021 ausgesetzt
wird. Die Kosten teilen sich das Land und die Kommunen je zur Hälfte.
Die Kommunen im
Kreis Coesfeld und der Kreis Coesfeld haben sich daher darauf verständigt, die
Beitragserhebung für die Betreuungsangebote an den Grundschulen analog für den
Januar 2021 auszusetzen. Auch hier beteiligt sich das Land an den
Einnahmeausfällen mit 50 %.
Hintergrund der
Entscheidung ist die Tatsache, dass kein Präsenzunterricht stattfindet und
lediglich für Kinder, die nicht zu Hause betreut werden können ein
Betreuungsangebot besteht.
Die Gemeinde
Nordkirchen verzichtet sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später
im Rahmen der Überprüfung auf die vollen Monatsbeiträge für Januar 2021.
Finanzielle Auswirkungen:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im
Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden
Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen:
Es ist mit einer
Mindereinnahme von etwa 12.400 € zu rechnen, von denen 6.200 € erstattet
werden.