Sitzung: 26.01.2021 Rat der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage: 001/2021
Beschluss:
1. Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung von 2 Windenegieanlagen in der Bauernschaft Piekenbrock durch die Firma Enertrag, Dauerthal, wird nicht erteilt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, hilfsweise die Zurückstellung des Baugesuches nach § 15 Absatz 3 des Baugesetzbuches beim Kreis Coesfeld für die Dauer eines Jahres zu beantragen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem Planungsbüro NWP das begonnene Standortkonzept für Windkraftanlagen als Grundlage für einen sachlichen Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ der Gemeinde Nordkirchen weiter auszuarbeiten und dem Bauausschuss vorzulegen.
Nach einer Einleitung durch Herrn Bergmann stellt Herr Klaas die bisherige Entwicklung zur Windenergie im Gemeindegebiet vor. Er verweist auf die bisherige Festlegung von Windvorranggebieten und erklärt die Gründe für die jetzige rechtliche Situation. Er weist darauf hin, dass der Flächennutzungsplan an den neuen Regionalplan angepasst werden müsse und außerdem der Kriterienkatalog für die Errichtung von Windkraftanlagen im Rahmen der Erarbeitung einer Flächennutzungsplanänderung vom Rat erarbeitet und beschlossen werden müsse.
Die eingegangenen Bauanträge zeigten, dass Handlungsbedarf bestehe.
Herr Klaas erklärt, dass die Gemeinde für die Entscheidung, ob sie das Einvernehmen erteilt oder nicht, zwei Monate nach Antragseingang Zeit habe und stellt klar, dass das Einvernehmen nicht automatisch auch eine Baugenehmigung nach sich ziehe.
Anschließend erläutert er die Gründe, die aus Sicht der Verwaltung gegen die Erteilung des Einvernehmens und für die hilfsweise Beantragung einer Zurückstellung sprechen.
In einer der nächsten Ratssitzungen könnten die Kriterien für einen überarbeiteten Flächennutzungsplan vorgestellt werden.
Herr Stierl fasst die Beratungen und Überlegungen der SPD-Fraktion zusammen und erklärt, dass die SPD-Fraktion den Verwaltungsvorschlag mittrage, da ein gültiger Flächennutzungsplan für die gesamte Gemeinde wichtig sei. Die Verwaltung solle sich mit dem Kreis Coesfeld über das weitere Vorgehen abstimmen und prüfen, ob eine Bürgerbeteiligung an den Windkraftanlagen möglich sei.
Auf Nachfrage von Herrn Lunemann erklärt Herr Bergmann, dass die Verwaltung schon länger an diesem Themenbereich arbeite und das Thema mehrfach im Bauausschuss und im Rat angesprochen wurde, bisher sei aber noch keine Flächennutzungsplanänderung von der Politik unterstützt worden.
Herr Pieper erklärt, dass die CDU-Fraktion dem Vorschlag zustimme. Er betont, dass es wichtig sei, die Gemeinde in der Gesamtfläche zu überplanen. Es solle jetzt gehandelt werden, aber in einem vorher festgelegten Rahmen.
Für die Grünen-Fraktion erklärt Frau Spräner, dass sie dem Vorschlag nicht zustimmen werden, da der Windenergieausbau nicht länger verzögert werden solle.
Herr Stierl ergänzt die Auffassung der SPD-Fraktion und erklärt, dass die SPD ebenfalls für einen Ausbau der Windenergie sei, aber zuvor der rechtliche Rahmen bestimmt werden solle.
Frau Spräner beantragt eine namentliche Abstimmung.
Gem. § 16 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse erfolgt eine namentliche Abstimmung auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Ratsmitglieder.
Abstimmungsergebnis für eine namentlich Abstimmung: 04:13:00 (J:N:E)
Damit wird namentlich abgestimmt:
Bomholt, Michael ja
Gramm, Annette ja
Pieper, Markus ja
Quante, Clemens ja
Rath, Christoph ja
Stiens, Michael ja
Tepper, Heinz-Josef ja
Wellmann, Maria ja
Graudenz, Bernd ja
Möller, Thorsten ja
Steinhoff, Lothar ja
Stierl, Gereon ja
Akono, Irmgard nein
Spräner, Uta nein
Stüeken, Ulrich nein
Lunemann, Heinz-Jürgen nein
Bürgermeister Bergmann, Dietmar ja
Abstimmungsergebnis: 13:04:00 (J:N:E)