Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Bereich nordöstlich des Ortsteiles Südkirchen mit der dazugehörigen Begründung sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Capeller Straße“ im Ortsteil Südkirchen einschließlich der Begründung zur Satzung nach § 10 des Baugesetzbuches sowie die beiliegenden Abwägungsvorschläge aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs.1 BauGB und aus der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2 BauGB.

 

 


Herr Klaas erklärt, dass die Verfahren zur 25. Änderung des FNP und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Capeller Straße“ nun fast abgeschlossen seien. Hiermit werden die Voraussetzungen zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Wohnbaugebietes in Südkirchen geschaffen.

 

Den Ausschussmitgliedern wird der Inhalt der Abwägungstabellen vorgestellt und erläutert. Seitens der Ausschussmitglieder werden keine Nachfragen zu den Abwägungstabellen gestellt.

 

Herr T. Quante fragt nach, ob das Ortseingangs- bzw. Ortsausgangsschild auch im Zuge der Erschließung versetzt werden müsse.

 

Herr Klaas bestätigt das und erklärt, dass mit der Straßenbauabteilung und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld hierüber und über die Gestaltung der Zufahrten gesprochen werden müsse. Hier werde es im weiteren Verlauf der Erschließung zu Anpassungen im Einmündungsbereich zum Baugebiet kommen.

 

Auf die Frage von Herrn T. Quante, ob Tiny Häuser in diesem Baugebiet noch realisiert werden können, erklärt Herr Klaas, dass sich im Herbst noch mit den Interessenten für Tiny Häuser zusammengesetzt werden soll, um über eine städtebaulich vertretbare Realisierung der Tiny Häuser zu sprechen. Es soll ein noch festzulegender Bereich definiert werden und Gestaltungsleitlinien enthalten.

 

Herr Lübbert schlägt vor, auf der Münsterstraße direkt vor dem Ortseingang Südkirchen Tempo 50 zu fordern.

 

Herr Klaas erklärt dazu, dass der Versuch das Tempo von 70 auf 50 außerhalb der Ortsdurchfahrt zu reduzieren bereits mehrfach unternommen wurde. Am Ende obliegt diese Entscheidung dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld, die das bisher abgelehnt haben.

 

Frau Spräner von den „Grünen“ erklärt, dass der Bebauungsplan „Capeller Straße“ kaum „grüne“ Festsetzungen enthalte und nicht dem geforderten Klimaschutz entspreche. Außerdem halte man die Ausgleichsmaßnahme für die Feldlerche für nicht ausreichend, daher werden „die Grünen“ die FNP-Änderung und den Bebauungsplan so nicht beschließen.

 

Herr Steinhoff bedankt sich bei der Verwaltung für die geleistete Arbeit und die schnelle Umsetzung. Es wäre aus seiner Sicht sehr wichtig, wenn die zukünftigen Bauherren noch das Baukindergeld in 2020 beantragen könnten.


Abstimmungsergebnis: 14:02:00 (J:N:E)