Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 09, Nein: 00, Enthaltungen: 09

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde für seinen Zuständigkeitsbereich die Annahme des Haushaltsplanes 2012 einschließlich der Ergebnis- und Finanzplanung 2013 - 2015.

 

Über diesen Beschluss wird mit den zuvor beschlossenen Änderungen abgestimmt.

 


Die Ausschussvorsitzende schlägt vor, dass zu diesem Tagesordnungspunkt die Produkte der Reihe nach aufgerufen und bei Bedarf beraten werden. Diese Vorgehensweise wird begrüßt.

 

Vorab merkt Herr Theis an, dass die Gruppe Nordkirchen den Haushalt mittragen werde und mit dem Entwurf auch deshalb zufrieden sei, weil nach dem aktuellen Stand künftig immer weniger Liquiditätskredite benötigt würden. Er verstehe die Kritik der CDU am Haushaltsentwurf nicht, weil sie keine Alternativen bzw. Einsparmöglichkeiten aufzeige.

 

Nach dieser Anmerkung wird der Haushaltsentwurf in der vorgesehenen Form beraten.

 

Im Folgenden werden nur die Seiten bzw. Produkte aufgeführt, zu denen es Fragen und Anmerkungen gab:

 

 

Seite 83 - 86

 

Herr Tepper erkundigt sich, ob die Tatsache, dass die Betreuungsplätze in der Offenen Ganztagsgrundschule in Nordkirchen nicht ausgelastet seien, finanzielle Nachteile habe.

 

Dies wird von Frau Kammert verneint.

 

Herr Theis merkt in diesem Zusammenhang an, dass bei den die Immobilen betreffenden Kennzahlen, zukünftig die Nutzungsdauer vermerkt werden sollte und lobt die Ansätze, Räume in den Grundschulen zu vermieten, da diese absehbar nicht voll ausgelastet würden.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass für die Mauritiusgrundschule positive Effekte durch die Zusammenarbeit mit der Maximilian-Kolbe-Schule zu verzeichnen seien. In der Grundschule Capelle würden zukünftig Klassenräume von der Kindertagesstätte genutzt werden. Dies habe positive Auswirkungen für den Übergang vom Kindergarten in die Schule. Dieses Konzept sei auch von der Bildungskonferenz gelobt worden.

 

Herr Reichmann hebt an dieser Stelle die guten Leistungen der Fördervereine der Grundschulen hervor, die durch ihre Arbeit viele Dinge erst ermöglichen würden.

 

 

Seite 121 - 123

 

Herr Theis macht darauf aufmerksam, dass hohe Kosten für bundesstaatliche Aufgaben bei der Kommune lägen.

 

Herr Bergmann erklärt, dass im Sozialbereich für die Kommunen in den letzten 10 Jahren mehr als 50 % zusätzlicher Kosten entstanden seien.

 

 

Seite 127 - 130

 

Herr Ernst erfragt die Zahl der Flüchtlinge in Nordkirchen.

 

Herr Tönning antwortet, dass 9 - 10 Personen in Nordkirchen lebten, die aktuell einen Asylantrag gestellt hätten; weitere 10 - 15 Personen seien in der Gemeinde untergebracht, bei denen der Asylantrag bereits abgelehnt worden sei. Diese Personengruppe würde aber momentan aus unterschiedlichen Gründen nicht abgeschoben, sondern sei „geduldet“.

 

 

Seite 143 - 146

 

Herr Ernst beantragt für die CDU-Fraktion die Streichung des zusätzlichen Zuschusses für das JuNo in Höhe von 8.000 €, da man darin eine Benachteiligung der vereinsgebundenen Jugendarbeit sehe. Die CDU-Fraktion sei zwar nicht grundsätzlich gegen die Erhöhung des Zuschusses, lege aber Wert auf eine Gleichbehandlung mit anderen Angeboten.

 

Herr Bergmann erläutert daraufhin die Hintergründe für die angestrebte Erhöhung des Zuschusses. Er gibt einen Überblick über die von der Offenen Jugendarbeit geleistete Arbeit (Angebote und Besucherzahlen) und ruft die zeitlichen Abläufe beim Ausbau und der Umstrukturierung des JuNo in Erinnerung. So habe man im vergangenen Jahr die zweite Stelle für eine hauptamtliche Kraft bewilligt, und den Zuschuss entsprechend erhöht, aber insgesamt beruhe der Zuschuss noch auf Berechnungen aus der Anfangszeit 2001. Die Kostensteigerungen im Bereich Personal und Betriebskosten seien quasi unberücksichtigt, sodass eine Finanzierungslücke für den Träger bestünde. Der Anstieg im Bereich der Verbrauchskosten in Höhe von durchschnittlich 21 % beträfe natürlich auch Sportvereine und die verbandliche Jugendarbeit, die gestiegenen Personalkosten seien aber auch zu berücksichtigen.

 

Herr Bergmann weist darauf hin, dass sich die Offene Jugendarbeit insbesondere auch um schwierige Jugendliche kümmere und z. B. durch Streetwork und niederschwellige Angebote die Probleme mit Vandalismus erfolgreich bekämpft worden seien.

 

Er ergänzt, dass die Richtlinien für die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit bzw. die Vereinsförderung generell schnellstmöglich erarbeitet werden sollten.

 

Herr Hüning und Herr Ernst sprechen sich nachdrücklich für die baldige Erarbeitung der Richtlinien für die Vereinsförderung und eine Gleichbehandlung zwischen offener und verbandlicher Jugendarbeit aus.

 

Herr Tönning erläutert die Schwierigkeiten, effektive Förderrichtlinien zu erarbeiten, da die momentane Förderung aufgrund der langjährigen Entwicklung verwässert sei.

 

Herr Theis stellt fest, dass über die Bedeutung und den Stellenwert der Offenen und vereinsgebundenen Jugendarbeit Konsens zwischen der CDU und der Gruppe Nordkirchen herrsche und schlägt vor, die Zuschüsse für die vereinsgebundene Jugendarbeit in gleicher Weise zu erhöhen, wie für das JuNo vorgeschlagen.

 

Frau Schröer lässt daher über folgenden Antrag abstimmen:

 

 

Die Mittel für die sonstige Jugendarbeit soll in gleicher Weise erhöht werden wie die Mittel für die Offene Jugendarbeit.

 

Ein Konzept für die Förderung der verbandlichen Jugendarbeit sollte baldmöglichst vorgelegt werden.

 

Abstimmungsergebnis: 18:00:00 (J:N:E)

 

 

Seite 149 - 152 sowie 153  - 160

 

Herr Klaas erläutert, dass die Sportvereine sich eine Verbesserung der Sportplätze

wünschten. Für Nordkirchen und Südkirchen sei der Wunsch nach je einem Kunstrasenspielfeld geäußert worden. Dazu merkt er an, dass der Tennenplatz in Nordkirchen mit ca. 40 Jahren der älteste und auch sanierungsbedürftigste Platz sei. In diesem Zusammenhang sei natürlich die Diskussion über einen Kunstrasenplatz aufgekommen. Die Verwaltung habe daher Kosten in Höhe von 550.000 € für den Neubau eines Kunstrasenplatzes auf der bisherigen Fläche des Tennenplatzes bei einer zwingenden Kostenbeteiligung des Vereins von 50% (= 275.000 €) im Haushalt eingestellt. Der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 275.000 € entspricht in etwa den Sanierungskosten für den Tennenplatz.

 

Bei der Diskussion müsse man aber die Auswirkungen des demographischen Wandels berücksichtigen und über die Nutzung der Sportanlagen in 20 Jahren nachdenken.

 

Hierzu führt Herr Bergmann anhand einer Graphik weiter aus, dass die Geburtenzahlen in Nordkirchen von 149 Geburten in 1997 auf 62 Kinder in 2011, also um 40 % zurückgegangen seien. Von diesen wenigen Kindern würden natürlich auch nicht alle Fußballspielen. Der Verwaltung sei daher ein Gesamtkonzept wichtig, um weiterhin in allen drei Ortsteilen ein attraktives Sportangebot vorhalten zu können, aber auch die Kosten und die langfristige Auslastung zu berücksichtigen. Dies sei den Sportvereinen auch signalisiert worden.

 

Herr Ernst stellt für die CDU-Fraktion an die Gemeindeverwaltung folgenden Antrag:

 

 

„Zum Thema „Kunstrasenplatz“ ist ein Gesamtkonzept, ein sogenannter Masterplan zu erstellen. Hierbei sind die Wünsche und Forderungen der Sportvereine in der Gemeinde Nordkirchen zu berücksichtigen. Es soll eine gerechte Lösung für alle drei Ortsteile angestrebt werden.

 

Dieser Masterplan soll zeitnah erstellt werden und den Vereinen für ihre Planungen Orientierung gegeben und vorhandene Verunsicherungen ausschließen.

 

Die CDU geht davon aus, dass drei Kunstrasenplätze nicht zu finanzieren sind und bittet die Verwaltung im Rahmen des Masterplans Kooperationsmöglichkeiten zwischen den Vereinen zu prüfen. Ferner sind Aussagen über die Folgekosten der Plätze und Einbindung der Vereine zu treffen. Das Thema verantwortliche Übernahme der Sportplätze durch die Vereine spielt hier eine bedeutende Rolle.“

 

Herr Bergmann weist ausdrücklich darauf hin, dass die Frage von Kooperationen alleinige Angelegenheit der Vereine sei und dies von der Verwaltung nicht geprüft, allenfalls angeregt werden könne.

 

Nach einer kurzen Diskussion über die Frage, ob die Formulierung „dass drei Kunstrasenplätze nicht zu finanzieren seien“ schon impliziert, dass aber wenigstens einer realisiert würde und Herr Ernst betont, dass ein offenes Verfahren angestrebt würde, wird über den Antrag abgestimmt:

 

Abstimmungsergebnis: 17:00:01 (J:N:E)

 

 

Seite 182 - 184

 

Herr Reichmann erkundigt sich danach, wie sich der Zuschuss zum Hallenbad in der Vergangenheit entwickelt habe.

 

Herr Bergmann erläutert dazu, dass mit dem Betreiber ein Rückgang des Zuschusses vertraglich vereinbart worden sei. In letzter Zeit seien Sanierungsarbeiten, z. B. an der Lüftung, durchgeführt worden, sodass die Verbrauchskosten vermutlich gesunken seien.

 


Abstimmungsergebnis: 09:00:09 (J:N:E)