Betreff
Vorberatung des Haushaltsplanes 2012
Vorlage
016/2012
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde für seinen Zuständigkeitsbereich die Annahme des Haushaltsplanes 2012 einschließlich der Ergebnis- und Finanzplanung 2013 - 2015.

 


Sachverhalt

 

Der Haushaltsplanentwurf ist den Rats- und Ausschussmitgliedern zugeleitet worden. Der Rat der Gemeinde hat den Entwurf des Haushaltsplanes 2012 in seiner Sitzung am 28.02.2012 zur Kenntnis genommen und ihn zur Beratung an die Fachausschüsse verwiesen.

 

In dieser Ausschusssitzung sollen die in den Arbeitsbereich des Ausschusses fallenden Teilbereiche besprochen werden. Eine Liste dieser Teilbereiche ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

 

Erläuterungen zu einzelnen Produkten:

 

 

Produkt 040103 - Volkshochschule

 

Der Umlagebetrag für die am VHS-Kreis beteiligten Kommunen wird sich für die Gemeinde Nordkirchen in 2011 voraussichtlich auf 16.600 Euro und in 2012 auf 21.500 Euro erhöhen. Dies hat mehrere Gründe:

 

·      Die bisherige Förderung durch das Land hat sich dahingehend geändert, dass seit 2011 nur noch tatsächlich besetzte Stellen bezuschusst werden.  

·      Zusätzliche Pensionszahlungen belasten den VHS-Kreis.

·      Aufgrund von Personalüberschneidungen sind einmalig zusätzliche Gehaltszahlungen angefallen.

·      Durch die Einführung des NKF wird in 2011 eine einmalige Belastung anfallen, da damit bei den Honoraren eine jahresbezogene Abrechnung erforderlich ist.

·      Die Öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht vor, dass sich die VHS-Umlage zu 15 % nach dem Einwohnerschlüssel und zu 85 % nach dem Stundenanteil der Besucher des Herkunftsortes berechnet. Aus technischen Gründen wurde bisher nach dem Ort des Kurses abgerechnet. Dies wird zu leichten Verschiebungen zwischen den Gemeinden führen.

 

 

Produkt 060202 - Kinder-, Jugend- und Familienförderung

 

Bezuschussung der Personal- und Sachkosten des Jugendzentrums JuNo

 

Anfang des Jahres 2001 hat die Gemeinde Nordkirchen die Trägerschaft des Jugendzentrums JuNo an den späteren Jugend- und Kulturverein übertragen. Seit dieser Zeit leistet die Gemeinde einen effektiven Zuschuss zu den Personal- und Sachkosten in Höhe von 30.300,00 Euro jährlich. Dieser wurde in 2010 zur Schaffung einer zweiten Stelle in der Jugendarbeit auf 50.300 Euro erhöht.

 

Trotz seit 2001 stetig steigenden Personalkosten durch Tariferhöhungen und Sachkostensteigerungen wurde der Gemeindezuschuss mit Ausnahme der Personalkosten für die 2. Stelle nicht erhöht. Der Kreis Coesfeld hingegen hat entsprechend seinen Richtlinien zur Kinder- und Jugendförderung in den vergangenen Jahren durch seine 50-prozentige Bezuschussung der anrechenbaren Betriebskosten entsprechende Mehraufwendungen getragen.

 

Eine Erhöhung der Personal- und Sachkosten ist aus folgenden Gründen nachvollziehbar:

 

·      Seit dem Jahr 2001 hat es laufende Tarifsteigerungen bei den Gehältern gegeben.

·      In den vergangenen elf Jahren sind in allen Bereichen - insbesondere bei den Verbrauchswerten, wie z.B. Energie - deutliche Preissteigerungen zu verzeichnen gewesen.

·      Das Jugendzentrum ist von der kleineren Containeranlage am Sportplatz in das Haus Am Wehrturm umgezogen.

·      Durch den gerade fertig gestellten Ausbau des Dachgeschosses ist die nutzbare Fläche erweitert worden.

·      Es ist gelungen, auch in den Ortsteilen Südkirchen und Capelle feste Angebote zu installieren.

·      Auch in diesem Jahr wird wieder eine flexible sechswöchige Ferienbetreuung in den Sommerferien angeboten.

 

In der Vergangenheit ist die Finanzierung des verbleibenden 50-prozentigen Aufwandes zum Teil durch Drittmittel erfolgt. Hier hat sich jedoch die Förderkulisse insoweit geändert, dass zusätzliche finanzielle Mittel nicht mehr zur Verfügung stehen bzw. diese aus rechtlichen Gründen nicht eingesetzt werden können. 

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die nach den Richtlinien des Kreises Coesfeld anerkennungsfähigen Betriebskosten (Personal- und Sachkosten), die nicht durch den 50-prozentigen Zuschuss des Kreises oder andere Einnahmen gedeckt sind, durch einen Gemeindezuschuss abzudecken.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung bei Bedarf weitere Erläuterungen zu den vom Ausschuss zu beratenden Produkten geben.