Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 14, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Hebesatzsatzung für die Realsteuern in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 


Anhand einer Tabelle erläutert Herr Bergmann die Belastungen eines Durchschnittshaushaltes in Nordkirchen und vergleicht die vorgeschlagenen Werte mit den jeweiligen zu erwartenden Steuersätzen der Nachbarkommunen. Aufgrund der Anfrage von Herrn Theis im Haupt- und Finanzausschuss wird auch der Verbrauchspreisindex und seine Veränderungen im Laufe der Jahre dargestellt.

 

Herr Geiser berichtet, dass die CDU-Fraktion bei dieser Vorlage Probleme mit der Zustimmung habe. Es gelte immer noch der Grundsatz „Gebühren vor Steuern“ und dieser Grundsatz würde zumindest bei der Grundsteuer B gebrochen, um sich eine Straßenreinigungssatzung zu ersparen. Darüber hinaus würden die Hebesätze von Nordkirchen über den Empfehlungen des Landes liegen. Insgesamt gehöre die gesamte Vorlage thematisch zu den Haushaltsplanberatungen für 2012, da momentan der Gesamtkontext fehle. Es handele sich hier lediglich um einen Vorschlag der Haushaltsanalyse, der sachlich nicht begründet sei. Die Mehrbelastung für die Bürger sei so nicht nachvollziehbar. Zudem habe die Verwaltung in der Sitzungsvorlage dargestellt, dass auch bei den Haushaltsplanberatungen die Steuern beraten werden könnten.

 

Herr Theis bezweifelt, dass es bis zu dem nächsten Haushaltsplan und der dazugehörigen Finanzplanung eine Chance gibt, aus anderen Quellen 1,5 Mio. Euro zu beschaffen. Die Einsparungen von über 400.000 Euro seien schon gut, aber es bleibe dennoch ein Delta offen, welches auch mit dieser vorgeschlagenen Steuererhöhung noch nicht vollständig gefüllt werden könnte. Auch müsse man sich die Frage stellen, ob es finanzpolitisch noch vertretbar sei, die Leistungen in alter Form noch anzubieten.

 

Ergänzend weist er darauf hin, dass die Hebesätze nach dem GFG keinen Mittelwert darstellen würden, sondern eine Untergrenze seien. Bei allen Mittelwerten der Kommunen in Nordrhein-Westfalen liege Nordkirchen seines Erachtens im unteren Viertel, im Kreis Coesfeld liege Nordkirchen im unteren Drittel. Damit sei aus seiner Sicht die Anhebung der Realsteuern begründet.

 

Herr Tegeler lobt die bisher erzielten Einsparungen in Höhe von 400.000 Euro und erinnert dabei an ein älteres Haushaltssicherungskonzept aus Vorjahren, aus dem nicht annähernd so ein Betrag erzielt worden sei. Bei der vorliegenden Finanzplanung sehe er auch bis Frühjahr 2012 (Haushaltsplanberatungen) keine anderen Lösungen.

 

Herr Geiser gibt zu Bedenken, dass momentan keiner wisse, wie hoch der Ansatz für die Gewerbesteuer sei. Niemand kenne diese Entwicklung. Bevor die CDU-Fraktion den Bürgern ins Portemonnaie packe, benötige sie darüber hinaus noch weitere Informationen. Darüber hinaus bezweifle er die Aussage von Herrn Tegeler, dass keine nennenswerten Einsparungen aus dem letzten HSK erzielt wurden. Darüber gebe es kein Zahlenmaterial.

 

Herr Bergmann antwortet, dass im nächsten Jahr nicht unbedingt mit höheren Gewerbesteuereinnahmen zu rechnen sei. Er weist darauf hin, dass vom Kreis Coesfeld eine Aufforderung vorliegt, noch vor Weihnachten von den Einsparbemühungen zu berichten. Diese Einforderung sei bereits zweimal angemahnt worden. In den letzten 10 Jahren seien die Soziallasten für die Kommunen um rund 50 % gestiegen, hier sei seiner Meinung nach auch der Bund gefordert. Auch sollten die Vertreter im Kreistag gefordert werden, sich für die Kommunen einzusetzen. Er appelliere an die Fraktionen, die Sachverhalte in ihre zuständigen Gremien hineinzutragen und das Problem zu thematisieren. 

 

Herr Albin spricht sich dafür aus, die Haushaltsanalyse zu unterstützen. Es sei aus seiner Sicht nicht zielführend, sich zu verweigern, sondern man solle zielstrebig das Defizit in der Gemeinde verringern.

 

Herr Scheuer ergänzt, dass das Thema für alle unerfreulich sei. Auch eine Verlagerung des Themas in das nächste Jahr sei nach wie vor unerfreulich. Hinzu komme, dass die Verwaltung im Jahr 2012 zweimal Gebührenbescheide verschicken müsse, wenn die Erhöhung der Steuern nun verschoben würde. 


Abstimmungsergebnis: 15:14:00 (J:N:E)