Beschlussvorschlag
Der vorgelegte Entwurf der Hebesatzsatzung für die Realsteuern in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.
Sachverhalt
Bis zum Jahr 2010 lagen die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nordkirchen deutlich über den fiktiven Hebesätzen im Finanzausgleich des Landes. Damit verblieben Teile des Steueraufkommens in voller Höhe in der Gemeindekasse und wurden weder bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen noch bei der Berechnung der Kreisumlage berücksichtigt.
Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) wurden die fiktiven Hebesätze des Landes angehoben. Viele Gemeinden haben als Reaktion darauf bereits für das Jahr 2011 ihre eigenen Hebesätze ebenfalls angehoben. Mit Rücksicht darauf, dass zu dieser Zeit mit externer Hilfe an einer Haushaltsanalyse gearbeitet wurde, wurde dem Rat für 2011 noch keine Veränderung der Hebesätze vorgeschlagen.
Die am 26.05.2011 im Rat der Gemeinde vorgestellt Haushaltsanalyse sieht als eine von vielen Maßnahmen ebenfalls eine Anhebung der Realsteuerhebesätze vor. In der Sitzung am 12.10.2011 hat sich der Arbeitskreis Finanzen mit der Umsetzung der Haushaltsanalyse bezüglich Gebühren- und Steuererhöhungen befasst. Hier wurde u. a. angeregt, auf die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren weiterhin zu verzichten und das dafür vorgesehene Potential über eine zusätzliche Anhebung der Grundsteuer B zu realisieren. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Vorschlag zu folgen.
Insgesamt ergibt sich folgendes Bild:
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GFG bis 2010 |
Hebesätze Nordkirchen bis 2011 |
GFG ab 2011 |
Vorschlag HH-Analyse |
Vorschlag Verwaltung für 2012 |
ME gegenüber 2011 |
Grund- steuer A |
192 |
215 |
209 |
250 |
250 |
12.290,70 |
Grund- steuer B |
381 |
401 |
413 |
450 |
460 |
168.319,20 |
Gewerbe- steuer |
403 |
424 |
411 |
450 |
450 |
171.698,11 |
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352.308,01 |
Aus dieser Aufstellung ergeben sich die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze für das Jahr 2012 und die dadurch bedingten Mehreinnahmen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 wird aus verschiedenen Gründen voraussichtlich erst Ende Februar 2012 in den Rat der Gemeinde eingebracht werden. Ein Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2012, in der die Festsetzung der Hebesätze normalerweise erfolgen würde, ist also bis zur Zustellung der Steuerbescheide 2012 nicht möglich.
Alternativ wäre es auch möglich, zunächst auf der Basis der alten Hebesätze Steuern zu erheben und später nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung Veränderungsbescheide zu verschicken. Dieses Verfahren würde jedoch zu Irritationen bei den Steuerpflichtigen führen und außerdem zusätzliche Kosten verursachen.
Durch den Erlass einer separaten Hebesatzsatzung kann rechtzeitig rechtliche Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.
Ein Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.