Betreff
Hebesatzsatzung für die Realsteuern 2012
Vorlage
111/2011
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Hebesatzsatzung für die Realsteuern in der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt

 

Bis zum Jahr 2010 lagen die Realsteuerhebesätze der Gemeinde Nordkirchen deutlich über den fiktiven Hebesätzen im Finanzausgleich des Landes. Damit verblieben Teile des Steueraufkommens in voller Höhe in der Gemeindekasse und wurden weder bei der Berechnung der Schlüsselzuweisungen noch bei der Berechnung der Kreisumlage berücksichtigt.

 

Mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 (GFG 2011) wurden die fiktiven Hebesätze des Landes angehoben. Viele Gemeinden haben als Reaktion darauf bereits für das Jahr 2011 ihre eigenen Hebesätze ebenfalls angehoben. Mit Rücksicht darauf, dass zu dieser Zeit mit externer Hilfe an einer Haushaltsanalyse gearbeitet wurde, wurde dem Rat für 2011 noch keine Veränderung der Hebesätze vorgeschlagen.

 

Die am 26.05.2011 im Rat der Gemeinde vorgestellt Haushaltsanalyse sieht als eine von vielen Maßnahmen ebenfalls eine Anhebung der Realsteuerhebesätze vor. In der Sitzung am 12.10.2011 hat sich der Arbeitskreis Finanzen mit der Umsetzung der Haushaltsanalyse bezüglich Gebühren- und Steuererhöhungen befasst. Hier wurde u. a. angeregt, auf die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren weiterhin zu verzichten und das dafür vorgesehene Potential über eine zusätzliche Anhebung der Grundsteuer B zu realisieren. Die Verwaltung schlägt vor, diesem Vorschlag zu folgen.

 

Insgesamt ergibt sich folgendes Bild:

 

 

GFG

bis 2010

Hebesätze

Nordkirchen

bis 2011

GFG

ab 2011

Vorschlag

HH-Analyse

Vorschlag

Verwaltung

für 2012

ME

gegenüber

2011

Grund-

steuer A

192

215

209

250

250

12.290,70

Grund-

steuer B

381

401

413

450

460

168.319,20

Gewerbe-

steuer

403

424

411

450

450

171.698,11

 

 

 

 

 

 

352.308,01

 

Aus dieser Aufstellung ergeben sich die von der Verwaltung vorgeschlagenen Hebesätze für das Jahr 2012 und die dadurch bedingten Mehreinnahmen.

 

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2012 wird aus verschiedenen Gründen voraussichtlich erst Ende Februar 2012 in den Rat der Gemeinde eingebracht werden. Ein Inkrafttreten der Haushaltssatzung 2012, in der die Festsetzung der Hebesätze normalerweise erfolgen würde, ist also bis zur Zustellung der Steuerbescheide 2012 nicht möglich.

 

Alternativ wäre es auch möglich, zunächst auf der Basis der alten Hebesätze Steuern zu erheben und später nach Inkrafttreten der Haushaltssatzung Veränderungsbescheide zu verschicken. Dieses Verfahren würde jedoch zu Irritationen bei den Steuerpflichtigen führen und außerdem zusätzliche Kosten verursachen.

 

Durch den Erlass einer separaten Hebesatzsatzung kann rechtzeitig rechtliche Klarheit und Sicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden.

 

Ein Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt.