Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 2. Änderung  der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Herr Klaas begründet die deutlich angehobene Gebührenstruktur damit, dass in Vorjahren nicht alle Kosten an den Bürger weitergeben wurden. So seien keine Rückstellungen gebildet worden für Ersatzinvestitionen und Abschreibungen erfolgten bisher auf Basis der ehemaligen Anschaffungs- und Herstellungskosten. Diese Berechnungsgrundlage sei nun verändert worden für und die Abschreibungen würden nun auf der Basis vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet. Auch das Büro Wolter-Hoppenberg habe das jetzt vorgeschlagene Verfahren so empfohlen. Eine weitere Kostensteigerung sei dadurch entstanden, dass die Personalkosten für einen neuen teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter eingerechnet wurden.

 

Herr Bergmann ergänzt, dass man nicht vergessen dürfe, dass die Dreipoligkeit der Gemeinde auch ein dauerhaft kostentreibender Faktor sei. Das Entwässerungsnetz bis zur Kläranlage in Form von Druckrohrleitungen aus allen Ortsteilen sei sehr kostenaufwändig.

 

Herr Geiser berichtet, dass die CDU-Fraktion sich mit diesem Erhöhungsvorschlag sehr schwer getan habe. Zwar würde die Gebührenerhöhung eine Mehreinnahme von über 400.000 Euro bringen, allerdings auf der anderen Seite die Familien und auch die Gewerbetreibenden aufgrund großer Pflasterflächen bei der Niederschlagswassergebühr sehr belasten. Die Entscheidung sei nicht leicht gewesen, aber im Gesamtkontext könne die CDU-Fraktion der Vorlage so zustimmen.

 

Herr Theis bestätigt die Aussage von Herrn Geiser, dass man die Gebührenerhöhung nicht isoliert betrachten dürfe. Er macht deutlich, dass Nordkirchen nicht an einer Gebührenerhöhung vorbei komme. Bei voraussehbar 2,8 Mio. Euro Verluste bis 2014 würde sowieso die Aufsichtsbehörde tätig werden und die Gemeinde Nordkirchen auffordern, die Kosten zu 100 % umzulegen.


Abstimmungsergebnis: 29:00:00 (J:N:E)