Betreff
Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen
Vorlage
110/2011
Aktenzeichen
10 24 31
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der vorgelegte Entwurf der Satzung zur 2. Änderung  der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen wird angenommen und als Satzung beschlossen

 

Die den Gebührensätzen zugrunde liegenden Berechnungen werden ebenfalls angenommen und beschlossen.

 


Sachverhalt

 

 

1.         Grundlegende Veränderungen

Die hiermit vorgelegte Kalkulation der Abwassergebühren für das Jahr 2012 weicht in einigen Punkten von den Berechnungen der Vorjahre ab.

 

1.1      Differenzierte Gebühr für Mitglieder des Lippeverbandes

Die Gemeinde wird vom Lippeverband als Betreiber der Kläranlagen zu Verbandsbeiträgen herangezogen und gibt diese Verbandsbeiträge gemäß § 7 Kommunalabgabengesetz NRW im Rahmen der Gebührenkalkulation an die Gebührenzahler weiter. Soweit Gebührenzahler selbst von dem Verband zu Verbandsbeiträgen herangezogen werden, dürfen von ihnen für die gleiche Leistung keine Gebühren erhoben werden. Nach Mitteilung des Lippeverbandes wird ein Gebührenzahler (Großverbraucher) ab dem Wirtschaftsjahr 2012 als eigenständiges Mitglied des Verbandes zu Verbandsbeiträgen herangezogen. Es ist daher zwingend notwendig, eine gesplittete Gebühr (mit und ohne Beitrag Lippeverband und Abwasserabgabe) festzusetzen.

1.2      Wiederbeschaffungszeitwert

In den bisherigen Gebührenberechnungen wurden Abschreibungen auf der Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten berücksichtigt. Zulässigerweise dürfen Abschreibungen aber auch auf der Basis von (höheren) Wiederbeschaffungszeitwerten berechnet werden. Nur so kann auch sichergestellt werden, dass künftig der Austausch von Kanälen oder beispielsweise von Maschinentechnik wegen des dann erhöhten Preisniveaus auch finanziert werden kann. In den Handlungsempfehlungen zur Haushaltsanalyse wird nochmals ausdrücklich auf den Grundsatz verwiesen, dass vorrangig vor Steuern zunächst Gebühren, Beiträge oder Entgelte zu erheben sind und zwar „soweit dieses rechtlich möglich ist“. Die Umstellung der Kalkulation auf Wiederbeschaffungszeitwerte wird als Einzelmaßnahme ausdrücklich genannt. In der beiliegenden Kalkulation wird diese Empfehlung umgesetzt. Die für die Eröffnungsbilanz durch ein Ing.-Büro ermittelten Wiederbeschaffungszeitwerte zum 31.12.2008 wurden auf den 31.12.2010 fortgeschrieben und als Basis für die Berechnung der Abschreibungen verwendet.

1.3      Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals

Bis einschließlich 2009 wurde die Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals mit dem höchstzulässigen kalkulatorischen Zinssatz von 7,0 % berechnet. Im Zusammenhang mit der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr im Jahre 2010 wurde dieser Zinssatz auf 3,5 % zurückgenommen. Eine Berechnung mit dem Zinssatz von 7,0 % wäre grundsätzlich auch heute noch zulässig, wenn auch mit Blick auf die aktuelle Entwicklung des Zinsmarktes nicht unbedingt angemessen. Die Haushaltsanalyse geht im hohen Konsolidierungspotential von einer Umsetzung der aufgezeigten Potentiale zu 60 % aus. Mit einem Zinssatz von 4,2 % (= 60 % von 7,0 %) würde dieses Ziel erreicht. In der vorgelegten Kalkulation wurde dementsprechend der Zinssatz von 3,5 % auf 4,2 % angehoben.

Aus den beiliegenden Kalkulationen der Abwassergebühren für das Jahr 2012 (Anlage 1 und 1 a) ergibt sich, dass unter Berücksichtigung der zuvor erläuterten Veränderungen eine deutliche Anhebung der Gebührensätze notwendig wird. Die Schmutzwassergebühr muss von bisher 2,20 € auf  2,73 € (+ 24,09 %)  je cbm Abwasser angehoben werden. Die Niederschlagswassergebühr steigt von bisher 0,37 € auf 0,55 € (+ 48,65 %) je qm befestigter Fläche.

 

 

2.         Fortschreibung der umzulegenden Kosten

2.1      Personalkosten

Die in den Jahren 2010 und 2011 unverändert angesetzten Personalkosten von rd. 74.000 € müssen für 2012 um rd. 11.400 (+ 15,4 %) auf rd. 85.400 € angehoben werden. Neben den tariflichen Auswirkungen schlagen hier hauptsächlich zusätzliche Kosten für die Beratung der Bürger bei der Durchführung der Dichtigkeitsprüfung nach § 61 a LWG zu Buche. Es wurde zusammen mit der Stadt Lüdinghausen eine Person für zunächst zwei Jahre befristet eingestellt, deren Personalkosten zu 1/3 von der Gemeinde zu tragen sind.

2.2      Betriebskosten

Die Betriebskosten erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um rund 28.000 €.

Ursachen hierfür sind die Stromkosten mit + 14.000 €, die Kanalunterhaltungskosten mit + 9.000 € und zusätzliche Planungskosten mit + 5.000 €.

2.3      Abschreibungen

Bei unverändertem Kalkulationsschema, also auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, hätten sich die Abschreibungsbeträge gegenüber dem Vorjahr geringfügig um rund 2.600 € erhöht. Durch die Umstellung auf die wesentlich höheren Wiederbeschaffungszeitwerte (s. Ziffer 1.2) erhöhen sich die Abschreibungen auf jetzt 816.988,43 €.

Gegenüber dem bisherigen Verfahren würde der Ansatz dieser Abschreibungen zu Mehreinnahmen von 383.300 € führen. Die Haushaltsanalyse geht davon aus, dass 60 % des maximalen Potentials umgesetzt werden. Dementsprechend wurden 60 % des Maximalbetrages = 230.000 € in die Kalkulation übernommen.

2.4      Kapitalkosten

Wegen der bis zum Jahre 2009 nicht aufgelösten Zuschüsse und Beiträge ergab sich in der Kalkulation eine Erhöhung der Kapitalkosten um rund 150.000 €. Zur Vermeidung einer sprunghaften Erhöhung beschloss der Rat, diesen Betrag in drei Stufen umzusetzen. Nach der Umsetzung der ersten beiden Stufen in den Jahren 2010 und 2011 wirkt sich in 2012 die dritte und damit letzte Stufe mit Mehrkosten von rund 121.049,38 € aus.

Die unter Ziffer 1.3 erläuterte Anhebung des Zinssatzes von 3,5  auf 4,2 % hat weitere Mehrkosten in Höhe von rund 53.104,80 € zur Folge.

2.5      Verbandskosten

Der Lippeverbandsbeitrag für das Jahr 2012 beträgt unter Berücksichtigung des Anteils für die Klärschlammentsorgung im Außenbereich (2.400 €) 607.001 € und liegt damit um 15.019 € unter dem Beitrag 2011. Dieser Rückgang erklärt sich vor allem dadurch, dass ein Abwassererzeuger in Nordkirchen ab 2012 als eigenständiges Mitglied des Lippeverbandes geführt und direkt zu Verbandsbeiträgen herangezogen wird (s. Ziffer 1.1).

2.6      Abwasserabgabe

Hier ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr. Es wird davon ausgegangen, dass auch in 2012 keine Abwasserabgabe für Niederschlagswasser zu zahlen ist. Die Abwasserabgabe für Schmutzwasser ist in den ausgewiesenen Verbandskosten enthalten.

2.7      Fehlbeträge aus Vorjahren

Der einmalige Aufwand vor Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr im Jahr 2010 (Überfliegung, Kostenermittlung Ing.-Büro etc.) führte in der Betriebsabrechnung des Jahres 2009 zu einem Fehlbetrag von 74.010,12 €. Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2011 wurde beschlossen, diesen Fehlbetrag auf drei Jahre zu verteilen. Dementsprechend ist in der Kalkulation 2012 die zweite Rate mit 24.670,04 € ausgewiesen. Inzwischen liegt die Betriebsabrechnung 2010 vor, die mit einem weiteren Fehlbetrag von 46.159,55 € abschließt. Dieser Fehlbetrag ergibt sich im Wesentlichen dadurch, dass die befestigten Flächen in der Kalkulation 2010 zu hoch angesetzt waren. Nach Abschluss der Kalkulation, also Ende 2009 und fortgesetzt in 2010 haben immer mehr Gebührenzahler die durch Luftbildaufnahmen ermittelten Flächen korrigiert bzw. ihre eigenen angeschlossenen Flächen reduziert, sodass es zu entsprechenden Einnahmeausfällen kam.

 

 

3.         Berechnungen und Satzungsentwurf

Die zuvor einzeln erläuterten Kostenarten wurden prozentual den Kalkulationen für die Schmutzwassergebühr bzw. für die Niederschlagswassergebühr zugeordnet. Die dabei verwendeten Prozentsätze wurden im Zuge der Einführung der getrennten Niederschlagswassergebühr durch ein Ing.-Büro ermittelt.

Die Notwendigkeit zur Erhebung differenzierter Gebühren für die Allgemeinheit der Gebührenzahler und für eigenständige Mitglieder des Lippeverbandes wurde bereits unter Ziffer 1.1 erläutert.

 

3.1      Berechnung Anlage 1


In dieser Berechnung werden die für die Allgemeinheit der Gebührenzahler gültigen Gebührensätze ermittelt. Hier ist unter Nr. 5 der Beitrag an den Lippverband, der auf die Gebührenzahler umzulegen ist, enthalten. Dabei wird unter Nr. 9 der Anteil abgesetzt, der sich aus der Berechnung der Anlage 1a ergibt. Die Gesamtkosten werden durch den Gesamtwasserbrauch abzüglich Verbrauch des Mitgliedes im Lippeverband (443.000 cbm) geteilt.

 

3.2      Berechnung Anlage 1a

Diese Berechnung ist erforderlich, weil das Mitglied des Lippeverbandes direkt zu Verbandsbeiträgen herangezogen wird. Aus diesem Grund bleiben die Verbandskosten unter Nr. 5 außen vor. Die so reduzierten Gesamtkosten wurden durch den Gesamtwasserverbrauch der Gemeinde verteilt.

3.3      Satzungsentwurf

Die sich aus den Berechnungen ergebenden neuen Gebührensätze wurden in den Entwurf einer 2. Änderungssatzung übernommen. Der Satzungsentwurf ist als Anlage 2 beigefügt.

 

 

4.       Haushaltsanalyse

Die Haushaltsanalyse weist für den Bereich Abwasserbeseitigung ein Konsolidierungspotential von 172.200 € bei der Verzinsung und 233.400 bei der Umstellung der Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte aus, also insgesamt 405.600 €. Dabei wird von einer Umsetzung der maximalen Potentiale zu 60 % ausgegangen.

Die jetzt vorgelegten Berechnungen ergeben Mehreinnahmen aus der Verzinsung von rund 174.200 € und aus der Umstellung auf Wiederbeschaffungszeitwerte in Höhe von 230.000 €, insgesamt also 404.200 €.