Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 03, Enthaltungen: 03

Beschlussvorschlag:

 

Über den Antrag der ENERTRAG AG, Dortmund, auf Errichtung von Windenergieanlagen in Nordkirchen soll erst dann inhaltlich diskutiert und entschieden werden, wenn der neue Landesentwicklungsplan NRW in Kraft gesetzt und die Folgen daraus eindeutig erkennbar sind.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass die Firma Enertrag aus Dortmund konkret beabsichtige, 5 Windkraftanlagen in der Gemeinde Nordkirchen zu errichten.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass über das der Einladung beiliegende Absichtsschreiben der Firma erst entschieden werden soll, wenn die Landesregierung das Verfahren zur Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW bei dem es auch um Regelungen zur Windkraftnutzung gehe, beendet habe. Es bleibe natürlich die Privilegierung der Windkraft im BauGB bestehen.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Verwaltung seit 2013 das Thema Windkraft anrege und die Gemeinde grundsätzlich verpflichtet sei, der Windkraft substanziellen Raum zu bieten. Hierzu wurde in der Politik teilweise kontrovers diskutiert. Die Bauleitpläne der Städte und Gemeinden sind zwingend an die überörtliche Planung anzupassen. Dies ist bisher nicht passiert.

 

Die Firma Enertrag habe bisher sehr offen und transparent über ihre Planungsabsichten gesprochen. Sie sind daran interessiert, gemeinsam mit Politik, Verwaltung und Bürgerschaft ein für die Gemeinde verträgliches Windkraftkonzept aufzustellen.

 

Herr Stierl erklärt, dass es in den zu beratenden Gremien viele Überlegungen zur Ausweisung von Windvorranggebieten gegeben habe. Die Verwaltung hatte der Politik damals aufgezeigt, wie die Entwicklung aussehen könne, wenn sich die Gemeinde der Windkraft nicht, wie gesetzlich gefordert, öffne. Eine dargelegte Alternative sei nun eingetreten. Es können weitere Anträge von Investoren folgen. Die Gemeinde Nordkirchen ist eine der wenigen Kommunen, die keine Windvorranggebiete ausweise, abgesehen von der Windvorrangzone „Osterbauerschaft“ mit einer Höhenbegrenzung von 100 Metern, die heute auch in Zweifel zu ziehen sei.

 

Die SPD schlage daher vor, sich interfraktionell mit dem Thema Windkraft wieder zu beschäftigen, um Möglichkeiten zu erörtern, inwieweit „substanzieller Raum“ auf Gemeindegebiet geschaffen werden kann, bevor eine Verspargelung des Gemeindegebietes durch Windkraftanlagen erfolgen könne.

 

Der Beschlussvorschlag könne so nicht mitgetragen werden.

 

Frau Spräner für die Bündnis 90 / Die Grünen schließt sich den grundsätzlichen Ausführungen der SPD an. Es gilt momentan der aktuelle Landesentwicklungsplan, an dem sich die Gemeinde Nordkirchen auch orientieren muss.

 

Herr T. Quante für die CDU erklärt, dass der Beschlussvorschlag so mitgetragen werden könne. Die Landesentwicklungsplanung sei noch nicht abgeschlossen.

 

Herr Lübbert für die UWG schließt sich den Ausführungen von Herrn T. Quante an.

 


Abstimmungsergebnis: 10:03:03 (J:N:E)