Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die der Sitzungseinladung beigefügte Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen. Die bestehende Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Nordkirchen vom 18. Dezember 2009 tritt mit Inkrafttreten der neuen Satzung außer Kraft.

 

Die zugrunde liegenden Gebührenkalkulationen 2019 werden angenommen und beschlossen.

 


Herr Tönning stellt die Kalkulation und die Grundlagen der Gebühren vor. Verständnisfragen werden von Herrn Tönning und Herrn Bergmann beantwortet.

 

Auf die Frage hin, was unter dem Beitrag im Sonderinteresse zu verstehen sei, gibt Herr Fock eine kurze Erläuterung. Es wird beim Lippeverband eine Sonderrechnung für das Kanalnetz Nordkirchen geführt und die jährliche Abrechnung erfolgt im sogenannten Sonderinteresse.

 


Abstimmungsergebnis: 14:02:00 (J:N:E)