Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 02, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Die Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ werden beschränkt auf die im Übersichtsplan - Anlage 1 - markierte Fläche.

 

 


Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Nach wie vor ist neben der Ausweisung von Baugebieten wichtig, Nachverdichtungspotentiale in allen drei Ortsteilen weiterzuverfolgen und auch auszuschöpfen. Diesem ebenfalls regionalplanerisch festgelegten Grundsatz kommt die Gemeinde Nordkirchen nach.

 

Heute soll zunächst die weiter zu überplanende Fläche festgelegt werden. Weitere Verfahrensschritte werden in den nächsten Wochen vorangetrieben. Hierzu wird in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Bauen und Planung der Entwurf eines Bebauungsplanes vorgestellt werden können.

 

Herr Stierl erklärt, dass die SPD-Fraktion für die Ausweisung dieses Baugebietes ist. Er könne die Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, jedoch seien persönliche Beweggründe für die Ausweisung eines weiteren Baugebietes nicht entscheidungsrelevant. Die Nachverdichtungspotentiale sind zwar vorhanden, jedoch auch begrenzt.

 

Er hält die in der Fragestunde dargelegten Behauptungen, dass die Ausschussmitglieder von den Planungen zum Baugebiet kaum bis keine Kenntnis haben, für falsch.

 

Das neue Baugebiet soll einen Teil dazu beitragen, die noch vorhandene Infrastruktur, wie z.B. die Grundschule, die Kindertagesstätte, den kleinen Lebensmittelmarkt, aber auch die Vereine in Capelle zu erhalten.

 

Herr Geiser stellt für die CDU fest, dass ein weiteres Baugebiet an dieser Stelle für sinnvoll erachtet wird. Die CDU war immer der Meinung, alle drei Ortsteile in gleichem Maße weiterzuentwickeln. Von einer „Zentralisierungspolitik auf Nordkirchen“ halte die CDU nichts. Sie halte die Ausweisung für geboten und notwendig.

 

Es habe auch in der Vergangenheit zu jedem weiteren Baugebiet, welches sich unmittelbar an ein vorhandenes Wohnquartier anschließt, Bedenken und Ängste von den Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Diese seien auch in begrenzten Maßen sicherlich nachvollziehbar.

 

Herr Janke erklärt, dass Capelle nie ein Siedlungsschwerpunkt war bzw. ist, und es unter diesen Umständen seit Jahren schwer ist, weitere Wohngebiete in Capelle auszuweisen. Nun besteht die Möglichkeit Capelle, weiterzuentwickeln, daher müsse die Gemeinde diese Chance nutzen. Es gilt hier: Allgemeinwohl vor Eigenwohl.

 

Frau Spräner für Bündnis 90 / Die Grünen erklärt, dass sie den Wortmeldungen und somit auch dem Beschlussvorschlag nicht folgen können. Es sei nicht der richtige Weg für Capelle. Es wird festgestellt, dass auch durch die Ausweisung des großen Baugebietes „Kolpingstraße-Nord“ die Grundschule Capelle als eigenständige Grundschule nicht erhalten werden konnte. Sie ist nun als Grundschulverbund mit der Grundschule Südkirchen zusammen geschlossen.

 

Die Ausweisung von einem weiteren Baugebiet in Capelle würde aufgrund der vielen Infrastrukturen, die fehlen, nur zu weiteren Pendlerströmen zwischen den Ortsteilen führen. Gemeint sind z.B. das Fehlen von Ärzten und auch größeren Lebensmittelmärkten.

 

Durch die Ausweisung eines Baugebietes in Capelle könnten Flächenreserven in den anderen Ortsteilen Südkirchen und Nordkirchen wegfallen.

 

Frau Wellmann erklärt, dass die Fragen der Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar sind, aber es nie die Garantie gebe, den Ausblick ins Grüne beizubehalten. Die Gemeinde Nordkirchen ist erneut familienfreundliche Kommune. Hierzu gehört auch die Möglichkeit zu schaffen, Baugrundstücke für Familien anzubieten.

 

Frau Spräner erklärt, dass die Ausweisung des Baugebietes in Capelle momentan gegen den Regionalplan spricht.

 

Herr Klaas entgegnet, dass die Gemeinde Nordkirchen von der Bezirksregierung Münster die schriftliche Mitteilung erhalten hat, unter bestimmten Voraussetzungen ein etwa 3 Hektar großes Baugebiet in Capelle ausweisen zu können, auch wenn der Ortsteil selber im Regionalplan nicht dargestellt ist. Es gibt also keinen Dissens zwischen Bezirksregierung und Verwaltung. Es entsteht hier fälschlicherweise der Eindruck, dass die Bezirksregierung und die Verwaltung völlig unterschiedliche Ansichten in dieser Planungsangelegenheit haben. Das ist falsch.

 

Herr Lübbert für die UWG erklärt, dass dem Beschlussvorschlag und somit die Festlegung des Plangebietes zunächst zugestimmt werden kann.

 

 


Abstimmungsergebnis: 13:02:00 (J:N:E)