Betreff
Planungsangelegenheiten
23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Capelle
und
Aufstellung des Bebauungsplanes "Wohr" nördlich der Bahnhofstraße
Vorlage
121/2018
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ werden beschränkt auf die im Übersichtsplan - Anlage 1 - markierte Fläche.

 


Sachverhalt:

 

Nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bauen und Planung am 20.09.2018 hat der Rat der Gemeinde am 27.09.2018 die Einleitungsbeschlüsse zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohr“ gefasst. Im Bauausschuss wurde dann eine Diskussion geführt über die möglichen Erschließungsabschnitte der in Rede stehenden Gesamtfläche, da nach der Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 13.10.2018 zur landesplanerischen Einschätzung des Vorhabens der Gemeinde Nordkirchen eine Begrenzung der Wohnbauflächenausweitung auf 3,0 Hektar im ersten Schritt erfolgen muss. Diese Teilfläche ist dann auch nur Inhalt der weiteren planerischen Darstellungen.

 

Nach Überprüfung der Varianten

·           Aufteilung des Gebietes in einen Nord- und einen Südabschnitt bzw.

·           Aufteilung des Gebietes in einen West- und in einen Ostabschnitt

schlägt die Verwaltung vor, die West-Ost-Aufteilung zu wählen.

 

Der als Anlage beigefügte Übersichtsplan zeigt schematisch diese Aufteilung, wobei im weiteren Planverfahren die exakte Ausarbeitung der Straßenführung, der einzelnen Baugrundstücke sowie der öffentlichen Einrichtungen für Entwässerung und Lärmschutz noch sehr viel konkreter dargestellt werden muss.

 

Diese Aufteilung hat den Vorteil, dass sich am östlichen Siedlungsrand von Capelle eine Erweiterungsfläche zeigt, die sich an den gesamten Ortsrand anschließt und diesen homogen erweitert.

 

Diese Version lässt alle Optionen für die Zukunft offen, ist jedoch auch in sich selbst schlüssig, wenn tatsächlich in den nächsten Jahrzehnten keine weitere Wohnbauflächenvergrößerung zulässig sein sollte.

 

Nach einem entsprechenden Ausschussbeschluss wird dann dieser markierte Bereich Inhalt der Flächennutzungsplanänderung und des näher auszuarbeitenden Bebauungsplanes sein.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

20.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: