Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 01

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt:

1.         Die Abwasserbeseitigungspflicht nach § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr.2 LWG NRW (Sammeln und Fortleiten von Abwasser) wird gemäß § 52 Abs. 2 LWG NRW zum 01.01.2019 auf den Lippeverband übertragen.

2.         Der Dokumentation zum Übergang der Pflicht gemäß § 52 Abs. 2 LWG NRW in der Entwurfsfassung vom 11.09.2018 (Anlage zu dieser Sitzungsvorlage) wird zugestimmt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Rechtsakt abzuschließen.

3.         Über die Verwendung der zufließenden Geldmittel entscheidet der Rat der Gemeinde. Vorrangig sind diese für die vollständige Schuldentilgung einzusetzen.

 

 


Herr Tepper erklärt sich für befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.

 

Anhand der Präsentation, die dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist, stellt Herr Bergmann den Sachverhalt und den Verlauf der bisherigen Verhandlungen kurz dar.

 

Verständnisfragen werden von Herrn Fock und Herrn Bergmann beantwortet.

 

Frau Spräner bedankt sich bei der Verwaltung für die gute Information und die geduldige und nachvollziehbare Beantwortung von Fragen.

 

Auf die Frage von Herrn Albin, inwieweit eine Zusammenarbeit bei dem Abwasserbeseitigungskonzept bestehen würde, antwortet Herr Fock, dass eine enge Zusammenarbeit bestehen werde und diese auch sein müsse. Auch würde das Abwasserbeseitigungskonzept vom Rat beschlossen, sodass bei aktuellen Situationen auch Veränderungen abgesprochen werden müssten.

 

Herr Bergmann bekräftigt, dass die vorliegende Dokumentation einen Facharbeitskreis aus Verwaltung und Lippeverband fordere und beabsichtigt sei, im Rat regelmäßig zu informieren. Auch sei der Plan des Lippeverbandes, einen Ansprechpartner vor Ort für die Bürger und Bürgerinnen vorzuhalten.

 

Herr Stierl fasst kurz Bedenken, die ihm gegenüber von Bürgern angetragen wurden, zusammen.

 

An Herrn Hoppenberg richtet er die Frage, wie aus seiner Sicht die rechtliche Beurteilung bei der Übertragung sei.

 

Herr Hoppenberg erläutert, dass hier eine Besonderheit vorläge. Der Übergang der Abwasserbeseitigung sei Kraft Gesetz möglich. Aus diesem Grunde hätte er keine Parteienberatung vorgenommen, sondern eine Prüffunktion, ähnlich eines Notar, übernommen. Aus der ganzen Arbeit heraus kann er ohne Bedenken sagen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen für diese Übertragung eingehalten worden seien. Auch betont er, dass es keine negativen Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde gebe.

 

Für die CDU-Fraktion erklärt Herr Geiser, dass die Stellungnahme der CDU zu diesem Thema für den Rat vorgesehen sei. Allerdings wolle er sich dafür bedanken, dass das Thema so transparent behandelt wurde. Er habe selten so eine transparente Diskussion bei schwierigen Themen erlebt. Für die CDU-Fraktion stellt er den Antrag, den Beschlussvorschlag unter 3. um das Wort „vollständige“ vor „Schuldentilgung“ zu ergänzen.

 

Herr Albin erklärt, dass die Gemeinde gut beraten sei, mit dem Lippeverband zusammenzuarbeiten. Schließlich würde dieser sich eher und schneller auf Gesetzesänderungen im Wasser- und Abwasserbereich einstellen können.

 

Herr Fock bedankt sich an dieser Stelle beim Ausschuss, bei den Ratsmitgliedern und der Verwaltung für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

 

Bevor über den Beschlussvorschlag abgestimmt wird, verabschiedet Herr Bergmann die Herren Fock, Krause und Hoppenberg.

 

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:01 (J:N:E)

 

 

Herr Tepper nimmt wieder am Beratungstisch Platz.