Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung der Verfahren zur 24. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nordkirchen im Ortsteil Capelle und zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Erweiterung Stahlbaubetrieb Wierling“.

 

 


Herr Bergmann erklärt, dass der Stahlbaubetrieb Wierling plant, eine weitere Produktionshalle zu errichten. Im Rahmen der Wirtschaftsförderung ist die Verwaltung der Ansicht, die Entwicklungspotentiale des Unternehmens positiv zu begleiten.

 

Herr Klaas stellt die wesentlichen Inhalte der Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dar. Das Plangebiet soll unmittelbar an der östlichen Seite des bestehenden Stahlbautriebes grenzen.

 

Im Vorfeld wurde bereits ein Immissionsschutzgutachten eingeholt, um zu erfahren, ob eine Erweiterung grundsätzlich mit der in der Nähe befindlichen Wohnbebauung kompatibel ist und welche aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen notwendig sind. Das Ergebnis des Gutachtens zeigt, dass die Immissionsrichtwerte grundsätzlich eingehalten werden, wenn bestimmte Schallschutzmaßnahmen, z.B. keine Wand- und Fensteröffnung Richtung Wohnbebauung und nur eine „interne“ Zufahrt, durchgeführt werden.

 

Herr Janke erläutert, dass es im Süden des Stahlbautriebes Wierling seinerzeit auch ein Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gegeben hat und fragt nach, was aus diesen Erweiterungsabsichten geworden sei.

 

Herr Klaas erklärt, dass die von Herrn Janke beschriebenen Verfahren nicht in Satzungsbeschlüsse gemündet sind, da die Erweiterungsabsichten zu dieser Zeit, wegen nicht gelöster Grundstücksfragen, nicht weiter verfolgt wurden. Außerdem ist es nun aufgrund der Arbeitsabläufe sinnvoller, die Produktionshalle im Osten des bestehenden Betriebes errichten zu lassen.

 

Herr Janke fragt nach, ob nicht noch weitere Gewerbeflächen nördlich des Plangebietes auch zu Gewerbeflächen umgewidmet werden können. Bisher sind diese Flächen nur Grün- bzw. landwirtschaftliche Flächen.

 

Herr Klaas antwortet, dass über weitere gewerbliche Entwicklungsflächen noch gesprochen werden müsse, wenn der Bedarf geäußert werde.

 

Herr Geiser spricht sich ebenfalls für die Überplanung der von Herrn Janke angesprochenen Flächen aus. Es handele sich beim Beschlussvorschlag zunächst um einen Einleitungsbeschluss. In den Verfahren werden die Nachbarn und die Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit haben, Stellungnahmen abzugeben. Die CDU halte es für richtig, an dieser Stelle einem Gewerbebetrieb Entwicklungschancen zu bieten.

 

Auf die Frage von Herrn Tepper, in welchen Schichten dort gearbeitet werden soll, erklärt Herr Klaas, dass zwei Schichten insgesamt von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr ermöglicht werden sollen.

 

Herr Steinhoff stellt für die SPD klar, dass sie die Entwicklung eines Gewerbetriebes am bisherigen Standort positiv sehen. Gleichwohl seien aber auch die Rechte und Pflichten der Nachbarn zu berücksichtigen.

 

Ein Zuhörer möchte sich äußern. Herr Lübbert und Herr Bergmann verweisen auf die Geschäftsordnung, die eine Wortmeldung aus dem Zuhörerbereich während der Sitzung nicht ermöglicht. Sie verweisen jedoch darauf, dass sich Bürgerinnen und Bürger gerne bei der Verwaltung informieren können. Konkrete Stellungnahmen können während der Beteiligungsrunden nach Baugesetzbuch abgegeben werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: 15:00:00 (J:N:E)