Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 00, Enthaltungen: 00

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld die Möglichkeit einer Tempobegrenzung im angesprochenen Streckenabschnitt zu besprechen und

  2. den Antragstellern mitzuteilen, dass Grundstücke der Gemeinde Nordkirchen für aktive Schallschutzmaßnahmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden können, die Gemeinde selbst jedoch keine Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im angesprochenen Bereich durchführen wird.

 


Herr Klaas erläutert die Inhalte des Antrages einiger Bewohner des Gebietes „Große Feld“.

 

Er weist darauf hin, dass es sich bei der Ermener Straße um eine Landesstraße handelt. Die Gemeinde Nordkirchen könne hier jedoch in Gespräche mit der Landesstraßenverwaltung und dem Straßenverkehrsamt eintreten, um eine mögliche Temporeduzierung wegen des Lärms zu realisieren.

 

Im Bebauungsplan seien keine weiteren Schallschutzmaßnahmen ausgewiesen. Die im Lärmgutachten erforderlichen Schutzwälle nahe der Landesstraße seien in vollem Umfang errichtet worden. Weitere Lärmschutzwälle sind rechtlich nicht erforderlich.

 


Abstimmungsergebnis: 14:00:00 (J:N:E)