Betreff
Antrag auf Durchführung von Lärmschutz- und Verkehrssicherungsmaßnahmen an der L 810 - Ermener Straße -
Vorlage
101/2011
Aktenzeichen
10 24 35
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. mit dem Landesbetrieb Straßen NRW und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Coesfeld die Möglichkeit einer Tempobegrenzung im angesprochenen Streckenabschnitt zu besprechen und

  2. den Antragstellern mitzuteilen, dass Grundstücke der Gemeinde Nordkirchen für aktive Schallschutzmaßnahmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden können, die Gemeinde selbst jedoch keine Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes im angesprochenen Bereich durchführen wird.

Sachverhalt

 

Anlieger der Mühlenstraße und anderer Straßen im Wohngebiet „Große Feld“ weisen mit Schreiben vom 11.08.2011 auf aus ihrer Sicht nicht hinnehmbare Lärmentwicklungen durch zu schnelles Fahren auf der L 810 hin. Ebenfalls sehen sie die Verkehrssicherheit entlang der L 810 von der Münsterstraße bis zum Kreisverkehrsplatz in Richtung Lüdinghausen und auch an den dazwischen liegenden Kreuzungen und Einmündungen gefährdet.

 

Sowohl die Landesstraße als auch die angesprochenen Kreuzungen sind bisher nicht als Unfallschwerpunkte in Erscheinung getreten. Das schließt natürlich nicht aus, bereits prophylaktisch etwa durch eine Tempominderung auf 70 km/h hier tätig zu werden. Da es sich bei der Ermener Straße jedoch um eine Landesstraße handelt, ist hier die Gemeinde Nordkirchen nicht zuständig. Sie kann den Wunsch der Anlieger insoweit nur unterstützen und in entsprechende Gespräche mit der Landesstraßenverwaltung und dem Straßenverkehrsamt über eine Temporeduzierung eintreten.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Große Feld“ ist auch ein Lärmgutachten für den von der L 810 herrührenden Verkehrslärm aufgestellt worden. Ein Ergebnis war, dass in den Breichen, in denen die neuen Wohngebäude näher zur Landesstraße liegen werden, ein aktiver Schallschutz in Form eines Walles erforderlich ist. Dieser Wall ist dann auch von der Gemeinde Nordkirchen angelegt worden. In den Bereichen mit größerem Abstand zwischen der Landesstraße und den Wohngebäuden ist diese aktive Schallschutzeinrichtung rechtlich nicht erforderlich und daher auch nicht geschaffen worden.

 

Die Gemeinde ist finanziell nicht in der Lage, rechtlich nicht erforderliche Schallschutzeinrichtungen zu schaffen, zumal der Wunsch dann auch an anderen Stellen des Gemeindegebietes geäußert werden würde.

 

Auf der anderen Seite spricht aus Sicht der Verwaltung nicht dagegen, Grundstücke zwischen der Siedlung Große Feld und der L 810, die im Eigentum der Gemeinde liegen, für aktive Lärmschutzeinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Dadurch könnte z. B. die in der Anlage zum Schreiben dargestellte Lärmschutzeinrichtung von privater Seite realisiert werden auf Kosten der Interessenten.