Herr Klaas erläutert den Sachverhalt.

 

Einige Grundstückeigentümer möchten eine zweigeschossige Bauweise beantragen. Die im Bebauungsplan festgelegte maximale Firsthöhe von 9 Metern bleibt unberührt. Des Weiteren sollten gestalterische Festsetzungen wie z. B. die Dachform und die Außenwandflächen geändert werden.

 

Herr Klaas schlägt vor, angesichts einiger Widersprüche anliegender Nachbarn, eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Hier könne man nochmal detaillierte Planungsansätze vorstellen und besprechen.

 

Herr Tegeler fragt im Hinblick auf Photovoltaik-Anlagen nach der bisher festgelegten Firstrichtung im Bebauungsplan „Düsterkammer“.

 

Herr Klaas erklärt, dass die Firstrichtung im Bebauungsplan „Düsterkammer“ nicht festgelegt worden sei.

 

Herr Bergmann räumt hierzu ein, dass zunächst Bürger und Anlieger durch eine Informationsveranstaltung über die Änderungswünsche informiert werden sollen. Erst danach solle man einen konkreten Beschluss über die Einleitung des Verfahrens im Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt fassen.

 

Herr Janke fragt, ob eine zweigeschossige Bauweise nach der Änderung des Bebauungsplanes zwingend sei.

 

Herr Klaas entgegnet, dass eine Zweigeschossigkeit im Planungsgebiet nicht zwingend werden solle und es weiterhin möglich sei, auch eingeschossig zu bauen. Hierbei sei nur zu beachten, dass die Firsthöhe von 9 Metern einzuhalten ist.

 

Die Ausschussmitglieder und der Vorsitzende sowie die Verwaltung sind sich einig, noch keinen konkreten Beschluss zu fassen. Stattdessen solle erst eine Bürgerinformation durchgeführt werden.