Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die gegebenen Erläuterungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Die Verwaltung ist am 03.11.2016 durch den Bau- und Planungsausschuss (Sitzungsvorlage 117/2016) und auch bei den späteren Diskussionen über die Preisgestaltung für Grundstücke, die für sozialen Wohnungsbau genutzt werden sollen, beauftragt worden, weitere Wohnbauflächen in den drei Ortsteilen zu identifizieren und auch kostengünstigere Varianten für zeitgemäßen Wohnungsbau zu prüfen.
Die nächste Möglichkeit, eine andere Wohnform bzw. ein anderes kostengünstiges Bauverfahren einzusetzen, wäre auf den der Gemeinde Nordkirchen gehörenden Flächen im Wohnbaugebiet „Große Feld III“ gegeben.
Anhand einiger Grundstücke in diesem Wohnbaugebiet ist das Modell eines genossenschaftlichen Bauens mit der Anwaltssozietät Wolter-Hoppenberg und der Kirchner-Gruppe entwickelt worden mit drei denkbaren Beteiligten/Genossen:
1.
Gemeinde
Nordkirchen
2.
künftige
Mieter der Doppelhaushälften
3.
Projektentwickler
In dieser Sitzung soll dieses Genossenschaftsmodell von den Beteiligten inhaltlich vorgestellt werden, welches aus Sicht der Verwaltung von der Belastungsseite der künftigen Mieter anzusiedeln ist zwischen preisgünstigem Wohnraum des sozialen Wohnungsbaus und dem „normalen“ Einfamilienhaus mit dem Standardverkaufspreis der Gemeinde Nordkirchen.
Ob die Gemeinde Grundstücke in „Große Feld III“ oder auch in weiteren Neubaugebieten in anderen Ortsteilen für dieses Genossenschaftsmodell zur Verfügung stellt, ist in einer späteren Ausschuss- oder Ratssitzung zu entscheiden.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: