2. Änderung des Bebauungsplanes "Äckern" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Äckern“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 BauGB.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 10.11.2016 das Verfahren zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Äckern“ eingeleitet. Diese Änderung wird im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die Umwidmung einer öffentlichen Grünfläche zu einer privaten Grünfläche. Das Plangebiet umfasst das Flurstück 285 der Flur 14 in der Gemarkung Nordkirchen und befindet sich an der Straße „Auf den Äckern“ im Bereich der Hausnummern 51 und 53.
Im Rahmen des Änderungsverfahrens hat in der Zeit vom 31.03.2017 bis einschließlich 04.05.2017 die öffentliche Auslegung der Planunterlagen stattgefunden.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.06.2017 von dieser Änderungsabsicht unterrichtet und ebenfalls um Stellungnahme gebeten.
Es liegen weder aus der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange Stellungnahmen vor, die Bedenken oder Anregungen enthalten. Daher sind die Voraussetzungen für den abschließenden Satzungsbeschluss gegeben.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
2.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01
01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: