1. Änderung des Bebauungsplanes "Grundschule" im Ortsteil Nordkirchen
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Planänderungsverfahrens „Grundschule“ die öffentliche Auslegung nach § 3 II BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nah § 4 II BauGB durchzuführen.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde hat am 06.07.2017 die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“ im Ortsteil Nordkirchen beschlossen. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf dem Grundstück nördlich der Grundschule an der Mühlenstraße. Dort soll zunächst eine Kindertageseinrichtung durch einen privaten Investor realisiert werden. Hierzu ist die Änderung der bisher ausgewiesenen „Fläche für den Gemeinbedarf – sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Schule“ in „Wohnbaufläche“ erforderlich.
In der Zeit vom 21.07.2017 bis zum 01.09.2017 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.
Ebenso wurden die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 von diesem Planungsvorhaben unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.
Weder aus der Öffentlichkeit noch von den Trägern öffentlicher Belange liegen bisher Stellungnahmen vor, die Bedenken oder Anregungen enthalten.
Sollten bis zur Sitzung solche Stellungnahmen eingehen, werden sie vorgestellt und es wird ein Abwägungsvorschlag unterbreitet. Danach kann das Änderungsverfahren fortgesetzt werden mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
5.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01
01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: