Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Johann-Conrad-Schlaun-Schule" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
074/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführte 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Conrad-Schlaun-Schule“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung gemäß § 10 BauGB.

 

 


Sachverhalt

 

Zur Realisierung der südlich der bestehenden Sporthalle vorgesehenen Einfeldhalle hat der Rat der Gemeinde am 06.07.2017 die Einleitung eines Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan beschlossen. Zur Realisierung der beschlossenen Einfeldsporthalle ist die Erweiterung der im Bebauungsplan festgesetzten überbaubaren Flächen im Süden und im Osten des derzeitigen Sporthallengebäudes notwendig.

 

In diesem Planänderungsverfahren hat in der Zeit vom 21.07. bis einschließlich 01.09.2017 die öffentliche Auslegung der Unterlagen gemäß § 3 Abs. 2 stattgefunden.

 

Im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens wurden bisher keine Bedenken oder Anregungen geäußert. Sollte das bis zur Sitzung der Fall sein, werden diese dort vorgestellt und es wird ein Abwägungsvorschlag unterbreitet.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der beabsichtigten Bebauungsplanänderung unterrichtet.

 

Weitere Stellungnahmen, die Bedenken und Anregungen enthalten liegen nicht vor.

Damit liegen die Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss zu dieser Bebauungsplanänderung vor.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

5.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

09 01 01     

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: