Aufstellung des Bebauungsplanes "Dorfpark Capelle"
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt den Bebauungsplan „Dorfpark Capelle“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des BauGB.
Sachverhalt
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Dorfpark Capelle“ soll die planerische Grundlage geschaffen werden, im Ortskern von Capelle eine weitere bauliche Entwicklung zu ermöglichen, gleichzeitig aber auch die Bedeutung des Dorfparks als innerörtliche Grünanlage zu betonen und Vorhaben, wie etwa die Öffnung des Capeller Baches auf der Westseite des Dorfparks, auch planerisch zu ermöglichen.
Nach der ersten öffentlichen Auslegung wurde eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlage in der Zeit vom 21.07.2017 bis einschließlich 01.09.2017 durchgeführt, da sich aufgrund von Anforderungen der Förderstelle Veränderungen am Standort des geplanten Dorfgemeinschaftshauses ergeben haben, die in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen wurden. Ebenso wurden in geringfügigem Ausmaß gegenüber der ersten öffentlichen Auslegung gestalterische Festsetzungen für die Gemeinbedarfsflächen geändert und die öffentliche Verkehrsfläche südlich des Grundstückes Schulweg 3 geringfügig verbreitert.
In der Sitzung werden auch noch einmal die Bedenken und Anregungen vorgetragen, die in der ersten öffentlichen Auslegung und im Verfahren der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung vorgetragen worden sind sowie auch die dazu beschlossenen Abwägungsvorschläge.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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€ |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
8.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01
01 |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: