Beschlussvorschlag
Die Vorschläge der beauftragten Architekturbüros werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Die Gebäude der alten Mensa im Schlosspark und des Hallenbad- und Sporthallengebäudes wurden aufgrund eines Fachgutachtens unter Denkmalschutz gestellt. Daraus resultiert die Verpflichtung der jeweiligen Eigentümer, eine denkmalverträgliche Folgenutzung zu prüfen und möglichst zu realisieren.
Um hier mehrere umsetzungsfähige Vorschläge zu erhalten, hat die Gemeinde bei Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen eine Machbarkeitsstudie bei drei Architekturbüros in Auftrag gegeben.
In dieser Sitzung werden die eingereichten Vorschläge vorgestellt.
Ob es umsetzungsfähige Vorschläge sind, ist dann sowohl vom Land NRW als auch von der Gemeinde Nordkirchen weiter zu prüfen.
Finanzielle
Auswirkung:
|
|
Keine |
Für die Machbarkeitsstudie |
||||||
|
|
|
|
||||||
X |
|
Ertrag / Einzahlung (Landesförderung) |
15.000 |
€ |
|||||
|
|
|
|
||||||
X |
|
Aufwand / Auszahlung |
25.000 |
€ |
|||||
|
|
|
|
||||||
|
|
Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
09 01 01 |
||||||
|
|||||||||
|
|
|
Über-/außerplanmäßig |
|
|||||
|
|
|
|
|
|||||
|
|
|
Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
||||||
|
|
|
|
||||||
Anmerkungen: