3. Änderung des Bebauungsplanes "Rosenstraße-West"
Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ einschließlich der zugehörigen Begründung zur Satzung nach § 10 des BauGB.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 16.03.2017 die Einleitung eines Verfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße-West“ beschlossen. Die 3. Änderung wird im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB durchgeführt. In diesen Verfahren kann von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 I BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen worden.
Inhalt der Änderung innerhalb des im beiliegenden Lageplan gekennzeichneten Planbereiches ist die Erhöhung der Zahl der zulässigen Wohnungen innerhalb einzelner Wohngebäude auf zehn innerhalb des Bereiches westlich der Erschließungsstraße und bei einem Grundstück auf der Ostseite der Erschließungsstraße auf maximal acht Wohneinheiten.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind bisher weder aus der Bürgerschaft noch von den Trägern öffentlicher Belange Bedenken oder Anregungen geäußert worden. Sollte das bis zur Sitzung der Fall sein, werden diese dann einzeln vorgestellt mit einem Abwägungsvorschlag hierzu.
Finanzielle
Auswirkung:
X |
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
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Aufwand / Auszahlung |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: