20. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Südkirchen
und
1. Änderung des Bebauungsplanes "Lebensmittelmarkt Oberstraße"
Beschlussvorschlag
1.
Der Ausschuss beschließt zu den im Rahmen der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend den beiliegenden
Abwägungsvorschlägen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung der Planänderungsentwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 11.05.2017 die Einleitung eines Verfahrens zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen und den Einleitungsbeschluss aus Januar 2016 zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lebensmittelmarkt Oberstraße“ in Südkirchen bestätigt.
Planungsziel ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen für die Erweiterung des am Standort vorhandenen Lebensmittelmarktes auf eine maximale Verkaufsfläche von 1.400 m².
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Zeit vom 18.05.2017 bis einschließlich 19.06.2017 stattgefunden.
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Bedenken oder Anregungen zu den Planänderungsentwürfen geäußert.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben von 16.05.2017 gem. § 4 Abs. 1 BauGB von dieser Planungsabsicht unterrichtet und um Stellungnahme hierzu gebeten.
Die beiliegende Tabelle enthält alle eingegangenen Stellungnahmen und die dazugehörigen Abwägungsvorschlage der Verwaltung.
Finanzielle
Auswirkung:
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Keine |
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Ertrag / Einzahlung |
13.000 |
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X |
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Aufwand / Auszahlung |
13.000 |
€ |
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Verfügbare Mittel im Produkt / Budget |
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Über-/außerplanmäßig |
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Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch |
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Anmerkungen: