Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Grundschule" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
062/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“ im Ortsteil Nordkirchen. Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche auf dem Grundstück nördlich der Grundschule an der Mühlenstraße. Zunächst soll dort eine Kindertageseinrichtung realisiert werden.

 


Sachverhalt

 

Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat am 22.09.2016 bereits die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Grundschule“ beschlossen. Grundlage war damals jedoch noch die Annahme, dass eine Kindertageseinrichtung mit zwei Gruppen auf der Westseite der Grundschule unter teilweiser Mitnutzung eines Grundstückes der Kinderheilstätte errichtet werden sollte. Diese Planungsabsicht ist inzwischen verändert worden. Im Moment läuft eine Investorenauslobung zum Kauf des Grundstückes nördlich der Grundschule mit der Auflage, anschließend dort eine Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen zu bauen und betreiben zu lassen.

 

Da sich insoweit der Inhalt des Planänderungsbeschlusses geändert hat, sollte dieser neu gefasst werden.

 

Der beiliegende Auszug aus dem Bebauungsplan Grundschule zeigt die bisher festgesetzte Situation mit der Ausweisung einer „Fläche für den Gemeinbedarf, sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Schule“. Auf dieser bisher nicht baulich genutzten Fläche soll jetzt ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden mit vorrangiger Nutzung durch eine Kindertageseinrichtung.

 

Die im Bebauungsplan festgesetzte öffentliche Grünfläche (gleichzeitig Ausgleichsfläche) als Abstandfläche zwischen dem Wohnbereich Weyheweg und der neuen Kindertageseinrichtung soll erhalten bleiben. Ansonsten ist als neue Art der baulichen Nutzung ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 der Baunutzungsverordnung vorgesehen, welches maximal zweigeschossig bebaubar ist und eine Grundflächenzahl von 0,4 einhält.

 

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird in der Sitzung vorgestellt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

6.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: