Betreff
Planungsangelegenheiten
1. Änderung des Bebauungsplanes "Johann-Conrad-Schlaun-Schule" im Ortsteil Nordkirchen
Vorlage
061/2017
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Gemeinde beschließt

1.   die Einleitung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Johann-Conrad-Schlaun-Schule“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 des BauGB zur Realisierung der Einfeldsporthalle südlich des bestehenden Sporthallengebäudes, Am Gorbach.

2.   Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Verfahren die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 BauB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB durchzuführen.

 


Sachverhalt

 

Nach Vorberatungen im Ausschuss für Familie, Schule, Sport und Kultur und im Ausschuss für Bauen und Planung hat der Rat der Gemeinde am 11.05.2017 grundsätzlich die Realisierung der vom Architekturbüro plan.werk Architekten, Münster, entworfenen Einfeldsporthalle als Anbau an die Sporthalle Am Gorbach in einer leicht reduzierten Variante beschlossen. Dieser Anbau auf der Südseite der vorhandenen Sporthalle überschreitet die im Bebauungsplan von 1995 festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche an dieser Stelle. Es wird daher die Änderung des Bebauungsplanes in diesem Punkt erforderlich. Da durch diese Änderung, die ja inhaltlich zu den schon bestehenden Ausweisungen passt, die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, ist hier eine Änderung im vereinfachten Verfahren möglich. Dies bedeutet u. a., dass auf die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden und direkt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen erfolgen kann.

 

Weiterhin kann von einer Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen werden.

 

Die beiliegenden Pläne zeigen einmal die bisher geltenden Ausweisungen im Bereich der Gesamtschule. Der zweite Lageplan stellt das Erweiterungsvorhaben der Sporthalle dar.

 

In der Sitzung wird der Entwurf der Bebauungsplanänderung zum Bebauungsplan vorgestellt.

 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

 

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ertrag / Einzahlung

 

 

 

 

 

 

 

X

 

Aufwand / Auszahlung

6.000

 

 

 

 

 

 

 

 

Verfügbare Mittel im Produkt / Budget

 

 

 

 

 

 

Über-/außerplanmäßig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckung im laufenden Haushaltsjahr durch

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkungen: