Beschlussvorschlag
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen nimmt die Erläuterungen zum Regionalplan Münsterland zur Kenntnis und beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zur Fortschreibung des Regionalplanes.
Sachverhalt
Die Bezirksregierung
Münster hat im Herbst vergangenen Jahres in Informationsveranstaltungen die
Grundzüge des fortzuschreibenden Regionalplanes vorgestellt. Mit Schreiben vom
13.01.2011 werden die Gemeinden jetzt aufgefordert, eventuelle Anregungen und
Bedenken zu diesem Planentwurf bis zum 31.07.2011 zu geben.
Gleichzeitig läuft die
Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 17.01.2011 bis zum 31.07.2011.
In der Sitzung des
Ausschusses am 12.05.2011 sind im nicht öffentlichen Teil die wesentlichen
Aussagen des Regionalplanes, soweit sie Nordkirchen betreffen, vorgestellt
worden.
Derzeit gilt der Gebietsentwicklungsplan/Regionalplan
aus dem Jahre 1987. Es besteht Fortschreibungsbedarf aufgrund der Entwicklungen
im Münsterland in den letzten Jahren.
So besteht im Münsterland
in einigen Orten hohe Flächennachfrage der regionalen Wirtschaft. Hier sind aus
Sicht der Bezirksregierung die dafür erforderlichen Flächen bereitzustellen. In
anderen Orten stagniert oder reduziert sich die benötigte Gewerbefläche. Auch
dies soll in der Fortschreibung des Regionalplanes berücksichtigt werden.
Als weiterer Grund wird
angegeben, dass das zu einem Regionalplan gehörende Freiraumkonzept zu
überarbeiten ist aufgrund neuerer Erkenntnisse aus der Landschaftsplanung,
wachsendem Flächenbedarf in der Landwirtschaft und den möglichst zu
befriedigenden Raumansprüchen für die Realisierung von Anlagen der
regenerativen Energieerzeugung.
Durch Landesgesetzgebung
sind weiterhin Ziele und Grundsätze der Raumordung neu definiert worden, auch
dem ist Rechnung zu tragen im Regionalplan.
Die im Entwurf der
Fortschreibung dargestellten Siedlungsbereiche für Wohnen und Gewerbe basieren
auf Flächenbedarfsabschätzungen, die auf einer aktuellen Datengrundlage
basieren.
I.3 Rechtsgrundlagen und
Rechtswirkungen
In Regionalplänen werden für einen bestimmten Planungsraum und einen regelmäßig
mittelfristigen Zeitraum Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung
zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes, insbesondere zu den
Nutzungen und Funktionen des Raumes getroffen. Diese Festlegungen entfalten
eine Bindungswirkung gegenüber öffentlichen Stellen und Personen des
Privatrechts in Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben bei ihren raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen.
Ziele der Raumordnung sind gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 Raumordnungsgesetz
verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder
bestimmbaren vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen textlichen
oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen. Diese Ziele sind bei
raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten, das heißt, sie können
nicht im Wege der Abwägung überwunden werden.
Unter Grundsätzen der Raumordnung werden dagegen Aussagen zur
Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raumes als Vorgaben für nachfolgende
Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen verstanden. Sie sind bei raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen, das heißt in die planerische
Abwägung einzustellen und können daher im Gegensatz zu Zielen im Wege der
Abwägung
überwunden werden.
Zeichnerisch dargestellt und auch für Nordkirchen relevant sind folgende
Darstellungen des Planes:
·
allgemeine
Siedlungsbereiche
·
Gewerbe- und
Industrieansiedlungsbereiche
·
Waldbereiche
·
Oberflächengewässer
·
Bereiche für den
Schutz der Natur
·
allgemeine
Freiraum- und Agrarbereiche mit zweckgebundener Nutzung
·
Bereiche für den
Grundwasser- und Gewässerschutz
·
Überschwemmungsbereiche
·
Windenergieeignungsbereiche
Zeichnerisch dargestellte
Grundsätze der Raumordnung sind folgende Vorbehaltsgebiete:
·
allgemeine
Freiraum- und Agrarbereiche
·
Bereiche für den
Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung
Aussagen für die Gemeinde
Nordkirchen finden sich im Regionalplan an verschiedenen Stellen, auf die hier
besonders eingegangen wird:
III.1 Allgemeine
Siedlungsbereiche
Grundsatz 9: Allgemeine
Siedlungsbereiche kompakt entwickeln!
9.4 In den im Freiraum gelegenen, zeichnerisch nicht dargestellten Ortsteilen
unter 2.000 Einwohner soll sich die siedlungsstrukturelle Entwicklung vor
allem am Bedarf der ortsansässigen Bevölkerung und Betriebe ausrichten.
Diese Aussage gilt unter anderem für den Ortsteil Capelle. Auch in der
Vergangenheit war Capelle im Regionalplan nicht dargestellt. Aus Sicht der
Verwaltung haben sich daraus jedoch keine Entwicklungshemmnisse ergeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Selbst bei einer Einwohnerzahl in Capelle von knapp über 2.000 Einwohner sieht
die Verwaltung keine Vorteile in einer Darstellung Capelles, da der Ort dann in
der Flächenstatistik der Gemeinde zu berücksichtigen ist und die bisher nicht
genutzten Bauerwartungsflächen vom statistisch ermittelten Bedarf der Gemeinde
abgezogen werden.
III.2 Siedlungsraum
Ziel 9: Hochschulstandorte stärken
9.1 Die regionalbedeutsamen Einrichtungen des Hochschul- und Bildungswesens in
Münster, Bocholt, Steinfurt und Nordkirchen sind zu stärken und in ihrer
Funktion weiter auszubauen.
Erläuterung und Begründung:
Ziffer 217: In Nordkirchen sind Flächen der Fachhochschule für Finanzen des
Landes Nordrein-Westfalen und deren Erweiterungsflächen dargestellt. Das
angrenzende Schloss Nordkirchen und seine Nebenanlagen werden ebenfalls von der
Fachhochschule für Finanzen genutzt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass dieser Formulierung zugestimmt werden
kann.
IV.3 Waldbereiche
Ziel 25: Vorrang des Waldes beachten!
Die zeichnerisch dargestellten Waldbereiche des Plangebietes sind
Vorranggebiete, die nicht zugleich die Wirkung von Eignungsgebieten haben.
Erläuterung und Begründung:
Die regionalplanerische Steuerung der Sicherung und Entwicklung von Wald
erfolgt zum einen über die dargestellten Waldbereiche, deren raum-strukturelle
Wirkung durch Ziel 25 festgelegt ist, und zum anderen über textliche Ziele
und Grundsätze zu den Themenfeldern
·
Waldfunktionen
und Verbesserung der Waldstruktur,
·
Waldvermehrung
sowie
·
Schutz von
Saatgutbeständen, Vermehrungsgutplantagen und forstlichen Versuchsflächen und
Flächen mit historischen Waldnutzungsformen.
In den Grundsätzen und
Zielen ist ausgeführt, dass die regionale Waldstruktur durch ökologisch
verträgliche und nachhaltige Forstwirtschaft gestärkt werden soll. Die
Funktionsvielfalt des Waldes ist bei allen Planungen zu beachten,
Funktionsverluste sind auszugleichen. Die Erholungsfunktion ist durch gezielte
Maßnahmen zu stärken.
Der Regionalplan verfolgt das Ziel, zusätzlichen Wald zu schaffen und bisher
nicht gegebene Netzzusammenhänge herzustellen.
In waldarmen Städten und Gemeinden mit einem Waldanteil unter 15 % soll
dieser langfristig erhöht werden. Besonderer Wert ist auf die Vernetzung von
Rest- und Kleinwaldflächen zu legen.
Im Regionalplan sind alle zusammenhängenden und kleineren Waldflächen, die im
Moment in Nordkirchen existent sind, dargestellt.
Nordkirchen selbst liegt
mit seinem Waldanteil unter dem Landesdurchschnitt.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Gemeinde Nordkirchen
ist mit den Darstellungen einverstanden.
IV.4 Bereiche für den
Schutz der Natur
In den Bereichen für den
Schutz der Natur ist die durch naturnahe oder extensive Nutzung bedingte
Ausprägung von Natur und Landschaft langfristig zu sichern und zu entwickeln.
Die Bereiche für den Schutz der Natur sind durch Maßnahmen des Naturschutzes
und eine dem jeweiligen Schutzzweck angepasste Nutzung zu pflegen, gezielt zu
entwickeln oder der natürlichen Sukzession zu überlassen.
In den Bereichen für den
Schutz der Natur und ihrem Umfeld ist dem Arten- und Biotopschutz Vorrang vor
beeinträchtigenden Planungen und Maßnahmen einzuräumen.
Als Bereich für den Schutz
der Natur sind in Nordkirchen und Umgebung das Ermener Holz, der Tiergarten,
der Hirschpark und der Forst Ichterloh ausgewiesen.
Die konkreten
Naturschutzbelange sind in Landschaftsplänen zu formulieren und zu sichern.
IV.5. Bereiche für den
Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung
In den Bereichen für den
Schutz der Landschaft und der landschaftsorientierten Erholung sollen vorrangig
landschaftsorientierte Erholung sowie naturverträgliche Sport- und
Freizeitnutzung stattfinden. Es soll ein Netz von naturnahen Biotoptypen und
extensiv genutzten Flächen sowie eine reiche Ausstattung mit natürlichen
Landschaftselementen entwickelt werden. Eine übermäßige Erschließung und
„Möblierung“ der Bereiche für den Schutz der Landschaft und der
landschaftsorientierten Erholung soll grundsätzlich im Interesse des
Naturpotentials und des Naturerlebnisses vermieden werden. In Nordkirchen sind
Bereiche für den Schutz der Landschaft und zur landschaftsorientierten Erholung
im Anschluss an die Bereiche zum Schutz der Natur ausgewiesen, z. B. östlich
des Ermener Holzes, in der Bauerschaft Berger, südlich des Tiergartens in
Richtung Obsen, in der Osterbauerschaft, im Anschluss an den Hirschpark bis zum
Ichterloher Forst.
IV.6 Wasser
Grundwasser- und
Gewässerschutz
Für die Oberflächengewässer
in der Gemeinde Nordkirchen sind bisher keine Überschwemmungsbereiche
dargestellt. Bei der Bezirksregierung laufen zeitgleich die Planungen zur
Erstellung von Hochwassergefahrenkarten im gesamten Einzugsbereich der Stever.
In diesem Abschnitt des
Regionalplanes ist grundsätzlich formuliert, dass entlang der Gewässer
begleitende Flächen rückgewonnen und zu funktionsfähigen Auen entwickelt werden
sollen. Bei der kommunalen Bauleitplanung ist auf die Belange der Gewässer und
der begleitenden Auen Rücksicht zu nehmen. Wasserbauliche Maßnahmen müssen den
Zustand des Fließgewässers schützen und eine naturnahe Entwicklung zum Ziel
haben.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Gemeinde Nordkirchen
ist mit den Darstellungen einverstanden.
IV-2 FFH- und
Vogelschutzgebiete
In der Auflistung der
ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebiete sind unter Nr. 58 die Wälder
Nordkirchen mit ihrer naturschutzfachlichen Begründung verzeichnet (Anlage).
IV-3 Bereiche zum Schutz
der Natur/Naturschutzgebiete
In der Auflistung der
Bereiche zum Schutz der Natur sind die bereits jetzt rechtsverbindlich
festgesetzten Naturschutzgebiete aufgeführt (Anlage).
Insgesamt sind im Entwurf
des Regionalplanes Schutzflächen teilweise zurückgenommen und teilweise
erweitert worden. Der Kreis Coesfeld wird das in seiner Stellungnahme zum
Regionalplan kritisieren, zumal diese Abweichungen im Einzelfall in den
Unterlagen nicht ausreichend begründet sind.
Stellungnahme der
Verwaltung zu IV.5 und IV-3:
Die Gemeinde Nordkirchen
sollte sich hier der Stellungnahme des Kreises Coesfeld anschließen.
IV-4
Grundwasservorkommen/Wasserschutzgebiete
Die Fläche der gesamten Gemeinde ist als Einzugsgebiet von Oberflächengewässern
für die öffentliche Wasserversorgung dargestellt (Einzugsgebiet des Halterner
Stausees).
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Gemeinde Nordkirchen
ist mit den Darstellungen einverstanden.
VI.1 Energie
Es ist der Grundsatz
formuliert, dass regenerative Energien verstärkt zur Stromerzeugung genutzt
werden sollen. Dies betrifft Solarenergie, Biogas, Biomasse und Windkraft.
Photovoltaikanlagen auf
mehr als einem Hektar Flächeninanspruchnahme wären als Raum bedeutsam
darzustellen, in Nordkirchen gibt es hierzu keine Ausweisung. Bauabsichten in
dieser Größe sind der Verwaltung nicht bekannt.
Biogasanlagen sind nach den
Ausführungen zum Regionalplan grundsätzlich privilegiert nach § 35 Abs. 1
Ziffer 6 des Baugesetzbuches. Die landesplanerische Steuerung erfasst die
Anlagen, die aufgrund ihrer Größe nicht mehr unter den
Privilegierungstatbestand fallen. Bauabsichten für Anlagen in dieser
Größenordnung in Nordkirchen sind der Verwaltung nicht bekannt.
Im Regionalplan sind die
bisher festgesetzten Windeignungsbereiche sowie Vorschläge für neue Bereiche
außerhalb von Nordkirchen dargestellt. In der Gemeinde Nordkirchen ist das bekannte
Windeignungsfeld Nr. 19 in Südkirchen und Capelle dargestellt. Festlegungen:
100 m und je Anlage Mindestnennleistung 1,5 MW.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Insgesamt
hat sich die energiepolitische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland vor
dem Hintergrund des von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstiegs und den
Empfehlungen der Ethik-Kommission zur sicheren Energieversorgung in Deutschland
grundlegend verändert.
Auch
die Gemeinde Nordkirchen muss sich den neuen Herausforderungen stellen und
ihren Beitrag zur Klimaneutralität leisten.
Dabei
hat die Gemeinde Nordkirchen erste wichtige Schritte bereits eingeleitet und
umgesetzt:
·
Der
Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 07.05.2011
beschlossen, mittelfristig ein Energieversorgungskonzept für die Gemeinde
Nordkirchen aufzustellen, wobei der Prozess der Aufstellung unter weitgehender
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und interessierter Organisationen
organisiert werden soll. Ziel des Konzeptes soll die Sicherstellung der
Versorgung der Gemeinde Nordkirchen mit umweltfreundlicher und bezahlbarer
Energie sowie die Wahrung ökonomischer Chancen für die heimische Wirtschaft im
Bereich der Energieerzeugung, -verteilung und der Herstellung von
Energieerzeugungsanlagen sein.
·
Mit
der Beschlussfassung zum Haushalt 2011 hat der Rat Mittel für ein
Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Nordkirchen bereit gestellt. Entsprechende
Fördermittel sind beantragt. In diesem Konzept werden gemeindeweit Grundlagen
erarbeitet für weitere Maßnahmen zur Minderung des Energieverbrauches und des
CO²-Ausstoßes im öffentlichen und privaten Sektor in Nordkirchen. Ebenso sollen
darin Möglichkeiten der alternativen Energiegewinnung und des effizienteren
Energieeinsatzes aufgezeigt werden.
·
Mit
der Bürgersolaranlage auf dem Dach der Johann-Conrad-Schlaun-Schule haben
die Bürger bereits einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Damit
können rund 60 Haushalte der Gemeinde Nordkirchen mit Energie versorgt
werden. Auch auf anderen gemeindeeigenen Gebäuden sind bereits Photovoltaikanlagen
errichtet worden.
·
Private
Grundstückseigentümer wurden und werden weiterhin positiv informiert über
eigene Möglichkeiten bei Interesse an der Realisierung der Photovoltaik
und/oder von Brauchwassererwärmungsanlagen auf den eigenen Gebäuden.
·
Entsprechendes
gilt auch für die sonstige Unterstützung bei Maßnahmen der rationellen
Energieverwendung, z. B. auch durch Werbung für öffentlich zugängliche
Fördermittel oder für Aktionen wie „Energetisch Wirtschaften“ der
Kreishandwerkerschaft oder Veranstaltungen wie die jährliche
Gebäudethermografie.
·
Mit
den im Rahmen des Konjunkturpaketes und auch der sonstigen Gebäudeunterhaltung
realisierten energetischen Maßnahmen an den gemeindeeigenen Gebäuden ist ein
wichtiger Schritt zur Energieeinsparung realisiert worden.
Bei
der Frage nach der Klimaneutralität von Kommunen ist auch die Windenergie ein
Teilaspekt. In der Gemeinde Nordkirchen ist seit 1997 in der
Osterbauernschaft in Capelle ein Windvorranggebiet im Flächennutzungsplan
ausgewiesen. Diese Ausweisung wurde ergänzt durch den Bebauungsplan von 2003,
in dem die Gesamthöhe der Anlagen mit weniger als 100 m festgesetzt wurde und
zusätzlich je Anlage eine Mindestnennleistung von 1,5 MW gefordert ist.
Im
Laufe der letzten Jahre haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z. B.
die Schutzvorschriften für die Bevölkerung, Umweltschutzaspekte, aber auch die
technischen Möglichkeiten der Anlagen grundlegend geändert. Die so genannten
„Regeln der Technik“ beispielsweise gehen heute von insgesamt höheren
Anlagengrößen und einer wesentlich höheren Leistungsfähigkeit aus bei
gleichzeitig größer gewordenen Abständen zur Wohnbebauung.
Vor
dem Hintergrund der neuen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen in der
Bundesrepublik Deutschland soll das Gemeindegebiet unter den neuen rechtlichen
und technischen Rahmenbedingungen neu betrachtet und bewertet werden. Dabei
sind auch Aspekte wie eine ökonomische Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
an Windenergieanlagen (Bürgerwindpark) und die Nutzung ökonomischer Aspekte von
Windenergieanlagen zugunsten gemeindlicher Aufgaben (z. B. Beteiligung
Bürgerstiftung) mit einzubeziehen.
Auf
der Basis dieser Ergebnisse soll über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Die
Bürgerinnen und Bürger sind in einem ergebnisoffenen Prozess zu beteiligen und
zu informieren.
Die
Verwaltung hat aufgrund der Dauer dieses Planungsprozesses bei der
Bezirksregierung mit Schreiben vom 01.06.2011 um eine Fristverlängerung
gebeten.
VII.1 Regionales Verkehrssystem
Schienenfernverkehr
Nach den Ausführungen im
Regionalplan muss angestrebt werden, das Oberzentrum Münster in das europäische
Hochgeschwindigkeitsnetz für den Personenfernverkehr (ICE-Taktverkehr)
einzubinden. Dies setzt voraus, dass die von Hamburg über Bremen - Osnabrück in
das Ruhrgebiet führende Nord-Süd-Verbindung im Abschnitt Münster - Lünen
zweigleisig ausgebaut wird. Dieser Streckenausbau ist zugleich eine notwendige
Voraussetzung zur Realisierung der Linie 1 des geplanten Rhein-Ruhr-Expresses
(RRX).
Zur besseren Einbindung des
Münsterlandes in den großräumigen West-Ost-Verkehr sollen umsteigefreie
Verbindungen des qualifizierten Personenfernverkehrs mit Berlin und mit den
ostdeutschen Wirtschaftszentren erhalten bzw. neu geschaffen werden.
Erläuterung und
Begründung laut Regionalplan:
Das Plangebiet wird durch
die als „Schienenwege für den Hochgeschwindigkeitsverkehr und den sonstigen
großräumigen Verkehr“ dargestellten Strecken, unter anderem Münster - Lünen - Dortmund
(Rhein-Ruhr) an das Netz des Schienenpersonenverkehrs angebunden. Über die
Strecken nach Dortmund und Essen ist das Oberzentrum Münster an den
ICE-Hochgeschwindigkeitsverkehr in Richtung Rhein-Ruhr und Süddeutschland
angebunden.
Die Strecke Münster - Lünen
- Dortmund ist Bestandteil der Nord-Süd-Achse, die die deutschen Nordseehäfen
mit den Ballungsräumen Rhein-Ruhr und Rhein-Main sowie dem süddeutschen Raum
verbindet. Sie stellt für den Planungsraum zugleich die wichtige Verbindung zu
den nordeuropäischen Ländern her. Als kürzeste Verbindung zwischen der
Metropole Rhein-Ruhr und den Ballungsräumen Hamburg und Bremen sowie zur
Stärkung Münsters und des Münsterlandes bedarf die Strecke dringlich der
durchgehenden Einbindung in das Netz der Hochgeschwindigkeitsverbindungen
(ICE-Taktverkehr). Voraussetzung dafür ist, dass der Streckenabschnitt von
Münster bis Lünen zweigleisig für Fahrgeschwindigkeiten von mindestens 200 km/h
ausgebaut wird. Dieser Streckenausbau ist zudem zwingend erforderlich, um die
Verkehrsnachfrage im zentralen und südlichen Münsterland für den hier als Teil
der Linie 1 vorgesehenen „Außenast“ des „Rein-Ruhr-Expresses“ (RRX) zu
erschließen.
VII.3 Öffentlicher
Personennahverkehr und sonstiger regionaler Schienenverkehr
Der Hauptbahnhof Münster
soll rechtzeitig für die Integration in das geplante Verkehrsangebot des
„Rhein-Ruhr-Expresses“ (RRX) eingerichtet werden. Langfristig sollte vorgesehen
werden, das Münsterland über mehrere „Außenäste“ an das RRX-System anzubinden.
In den Erläuterungen ist
noch einmal begründet, dass nach dem derzeitigen Planungsstand das Oberzentrum
Münster nach dem Ausbau des Streckenabschnittes Münster - Lünen Kopfstation der
RRX-Linie 1 sein soll.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Gemeinde Nordkirchen
unterstützt nachdrücklich den zweigleisigen Ausbau der Strecke Lünen - Münster
und fordert weiterhin, die Voraussetzungen für einen erleichterten Zugang zum
Bahnsteig zu schaffen.
Zum Regionalplan gehört
umfangreiches statistisches Material, indem zunächst die Bevölkerungsentwicklung
in den letzten Jahren aufgezeigt wird.
Die tatsächliche und
geplante Flächeninanspruchnahme für Siedlungsflächen wird unter
Berücksichtigung der Durchschnittswerte und des Zieles der Reduzierung des
Siedlungsflächenverbrauches der Bundesregierung bis zum Jahre 2020 auf 30
Hektar/Tag hoch gerechnet.
Für Nordkirchen wird unter
Betrachtung der Geburten, der Sterbefälle, der Zuzüge und Fortzüge, des
Altersaufbaus der Bevölkerung eine Bevölkerungszahl von 13.600 Personen
zum 01.01.2030 prognostiziert.
Bei Annahme dieser
positiven Bevölkerungsentwicklung und des daraus resultierenden Flächenbedarfes
für allgemeine Siedlungsbereiche und Bereiche für gewerbliche und industrielle
Nutzungen schlägt die Regionalplanungsbehörde die in den beiliegenden Plänen
(Anlage) dargestellten Flächenausweisungen vor. Insgesamt sollen 19,8 ha
Gewerbe- und Industrieflächen und 38 ha Flächen des Allgemeinen
Siedlungsbedarfes ausgewiesen werden.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Verwaltung ist der Auffassung,
dass die im Entwurf des Regionalplanes dargestellten Erweiterungen der
allgemeinen Siedlungsbereiche und der Bereiche für gewerbliche und industrielle
Nutzungen für die nächsten 10 bis 15 Jahre ausreichend sind. Die Darstellung
der einzelnen Teilflächen entspricht den grundsätzlich realisierbaren
Möglichkeiten.
Sonstiges:
1.
Im bisherigen
Regionalplan war Nordkirchen als „Ort mit besonderer Erholungseignung“ zusammen
mit anderen Orten dargestellt. Diese Kategorie ist im neuen Regionalplan nicht
mehr enthalten.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Dies ändert nichts an der
Richtigkeit der alten Einstufung. Die Regionalplanungsbehörde wird gebeten, in
den Begründungen zum Regionalplan diese Qualität Nordkirchens zu erwähnen.
2.
Im Kartenmaterial
ist die westliche Umgehungsstraße im Zuge der K 2 nicht dargestellt, obwohl
diese Straße seit 2008 in Betrieb ist.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Um Darstellung der Straße
wird gebeten.