Beschlussvorschlag
Der Ausschuss beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ der Gemeinde Nordkirchen.
Sachverhalt
Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat in seiner Sitzung am 27.05.2010 die Einleitung eines Verfahrens zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Kolpingstraße-Nord“ beschlossen.
Inhalte der Änderungen sind:
- die
veränderte Darstellung des Straßennetzes im bisher nicht erschlossenen
Teil des Baugebietes, damit die Grundstücke grundsätzlich eine geringere
Tiefe bekommen,
- die
Lockerung textlicher Festsetzungen, unter anderem Zulassung der
Dacheindeckung im Farbton anthrazit, Zulassung von Putzoberflächen an den
Fassaden,
- die Ausweisung des Standortes eines Kinderspielplatzes nördlich des vorhandenen Teiches an der Straße Ichterloher Garten und Streichung des bisher vorgesehenen Standortes.
Mit der Gestaltung des Spielplatzes ist inzwischen begonnen worden.
Im Verfahren der vorgezogenen Bürgerbeteiligung hat am 16.06.2010 eine Informationsveranstaltung im Bürgerhaus in Nordkirchen zu diesen Änderungsabsichten stattgefunden. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden keine Bedenken oder Anregungen hierzu geäußert.
Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.07.2010 von der Absicht der Planänderung unterrichtet. Auch von Seiten der Träger öffentlicher Belange sind keine Bedenken oder Anregungen hierzu geäußert worden.
Die Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld gibt in ihrem Schreiben vom 20.08.2010 Hinweise zu Vorkehrungen beim Brandschutz (Löschwassermengen, Breite und Radien der Straßen), die bei der Realisierung der Erschließungsanlagen beachtet werden.
Damit liegen die Voraussetzungen für die öffentliche Auslegung des Änderungsentwurfes vor.